Schutz im Urlaub Was bei Krankenversicherungen fürs Ausland zu beachten ist

Berlin · Die Finanztest-Expertin Birgit Brümmel erklärt, was Verbraucher über Auslandsreisekrankenversicherungen wissen sollten.

Ohne Auslandsreisekrankenversicherung kann ein Unfall im Urlaub teuer werden.

Ohne Auslandsreisekrankenversicherung kann ein Unfall im Urlaub teuer werden.

Foto: dpa

Krank sein im Urlaub kann schnell teuer werden. Eigentlich sollen es entspannte Tage werden. Doch dann tritt man am Strand in eine Glasscherbe, verdreht sich beim Sturz am Pool das Handgelenk oder fängt sich einen Magen-Darm-Virus ein. Die Reiseapotheke, mag sie noch so gut gefüllt sein, hilft nicht weiter. Nur ein Arzt.

Das wünscht sich keiner, der jetzt zum Beispiel seine Sommerferien plant. Trotzdem sollte man im Voraus daran denken. Es ist „immer empfehlenswert, eine Auslandsreisekrankenversicherung zu haben“, sagt Birgit Brümmel von Finanztest. Bislang haben diese laut Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV, bereits mehr als 26 Millionen Deutsche – Tendenz steigend. Denn ohne kann es teuer werden, der Ambulanzflug aus Mallorca zum Beispiel mehr als 10 000 Euro kosten, einer aus den USA sogar ein Vielfaches mehr.

Die Grenzen der gesetzlichen Krankenkasse

Selbst wer privat versichert ist, sollte seinen Vertrag noch einmal prüfen, rät Brümmel. Die gesetzliche Krankenversicherung reiche in der Regel nicht, auch wenn auf der Rückseite der Versicherungskarte die „Europäische Krankenversicherungskarte“ aufgedruckt ist. Sie übernehme „zwar einige, aber längst nicht alle“ Kosten für Arzt, Krankenhaus oder Medikamente in ausgewählten Ländern: Dazu gehören alle der Europäischen Union, aber auch Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz sowie Montenegro, Mazedonien und Serbien.

Darüber hinaus gilt das für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie Israel und die Türkei. Dort reicht die Karte nicht, man muss einen Auslandsreisekrankenschein mitnehmen. In anderen Ländern zahlt die Krankenkasse nichts, gar nichts. Und immer gilt: Für Rücktransporte – egal von wo – gibt sie kein Geld.

Die Kosten der Extra-Versicherung

Viele Versicherer bieten schon für knapp zehn Euro einen Schutz für eine Reisedauer von 42 oder 56 Tagen – für beliebig viele Reisen im Jahr. Die Tage von den verschiedenen Urlauben werden nicht summiert. Am einfachsten mache man es sich mit einer Jahrespolice, meint Brümmel: „Dann muss man nicht immer an diese wichtige Versicherung denken.“ Diese wird automatisch verlängert, wenn sie nicht mit einer bestimmten Frist, oft ein oder drei Monate, gekündigt wird.

Bei Brümmel und ihren Finanztest-Kollegen schneiden im neuesten Test die DKV (ReiseMed Tarif RD) und Ergo Direkt (Tarif RD) am besten ab. Bei ihnen gibt es für Alleinreisende eine Absicherung bereits ab 9,90 Euro im Jahr, für Familien ab 19,80 Euro. Eine vorherige Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Oft verteuern sich die Policen aber im Alter, meist ab dem 65. Geburtstag. Die Versicherer müssen ihre Kundschaft vor diesen Preissprüngen auch nicht warnen, wenn sie bereits bei Vertragsabschluss vereinbart waren. Einzige Ausnahme: Die Debeka (Tarif AR) verzichtet auf den Aufschlag für Ältere. Brümmel: „Sie schneidet nicht am besten ab, ist aber immer noch sehr gut und damit ein Tipp für Senioren.“

Die Tücken der Verträge

Was ist, wenn sich der Urlaub durch die Erkrankung über die maximale Reisedauer, in der man versichert ist, verlängert? Solange man nicht transportfähig ist, sei man mit den allermeisten Tarifen auch dann abgesichert, erklärt Brümmel. Sie rät aber grundsätzlich, aufs Kleingedruckte zu achten – und auf entscheidende Formulierungen: Der Rücktransport solle schon dann übernommen werden, wenn er „medizinisch sinnvoll“ sei und nicht nur „medizinisch notwendig“. Beim Zahnersatz dürfe es keine Betragsgrenzen geben und keine „nur nach Unfällen“-Einschränkung. Hilfe bei Sportunfällen sei meistens abgedeckt – solange es um ein Hobby geht. Profis, die Preisgelder für ihren Sport bekommen, bräuchten eine extra Versicherung.

Das Problem Vorerkrankung

Versicherer übernehmen in der Regel auch nicht die Kosten für Erkrankungen oder Schübe, die auf eine Vorerkrankung zurückzuführen sind. Sie sollten aber zumindest dann einspringen, wenn die Versicherten schon Monate vor der Reise mit der Erkrankung keine Probleme mehr hatten oder medikamentös gut eingestellt sind. Brümmels Rat: „Chronisch Kranke sollten das mit den Versicherern unbedingt abklären.“

Die Besonderheiten bei der Schwangerschaft

Gibt es in einer Schwangerschaft Komplikationen, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für die Untersuchungen. Das gilt auch für eine Früh- oder Fehlgeburt. Zwar, so Brümmel, habe es immer schon mal wieder Streit vor Gericht gegeben, ob dies eine Auslandsreisekrankenversicherung zahlen müsse. Doch das Argument der sich zu zahlen weigernden Anbieter, es handele sich nicht um eine Erkrankung, ließen die Richter nie zu.

Der Extrafall: Versicherung über Kreditkarte

Die Finanztester raten, bei Auslandsreiseversicherungen über die Kreditkarte die Leistungen zu checken. Nicht immer entsprächen sie aktuellen Standards. Manchmal sei auch nur der Reiserücktritt versichert, obwohl die Karte den Zusatz „Travel“ oder „Reise“ trage. Wichtig sei zu wissen: Sind Familienmitglieder mitversichert? Gilt sie für die gesamte Reisedauer und für Reisen, die nicht mit Kreditkarte bezahlt wurden? Verzichtet der Versicherer auf Selbstbeteiligung? Ist die Kostenübernahme für Behandlung und Rücktransport nicht limitiert? Ohnehin lohne es sich „immer, die alten Verträge zu prüfen“, sagt Brümmel. Die neue Versicherung lasse sich „ganz einfach in ein paar Minuten kurz vor der Reise im Internet, auch per Telefon, abschließen.“

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