Fokus auf Digitalisierung Was die neue Heizkostenverordnung für Verbraucher bedeutet

Berlin · Viele Haushalte in Deutschland müssen sich auf höhere Heizkosten einstellen. Das eigene Heizverhalten soll nun transparenter werden. Wie viel das bringt, um Energie zu sparen, muss sich zeigen. Auch eine andere Frage ist offen.

Die Schneeflocke steht nicht für einen abgeschalteten Heizkörper - sondern in dieser Einstellung verhindert die Heizung bei sehr kalten Temperaturen im Raum ihr eigenes Einfrieren.

Die Schneeflocke steht nicht für einen abgeschalteten Heizkörper - sondern in dieser Einstellung verhindert die Heizung bei sehr kalten Temperaturen im Raum ihr eigenes Einfrieren.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Einmal im Jahr kommt noch bei Millionen von Mietern der Heizungsableser vorbei - oft ist es schwierig, Termine zu vereinbaren. Das aber wird sich ändern. Denn neu installierte Zähler müssen künftig digital aus der Ferne ablesbar sein, vorhandene Geräte in der Regel bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Verbraucher sollen außerdem mehr Informationen über ihr Heizverhalten bekommen. Die Hoffnung: das kann dazu beitragen, Heizenergie und damit Geld einzusparen. Das sind Kernpunkte einer neuen Heizkostenverordnung, die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat.

Dabei setzt die Bundesregierung EU-Vorgaben zur Energieeffizienz um, das hätte eigentlich schon längst passieren sollen. Ziel ist es, den Energiebedarf zu senken für mehr Klimaschutz. Vom 1. Januar 2022 an müssen nun Mieterinnen und Mietern monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden, wenn funkablesbare Geräte bereits installiert sind. Diese Informationen müssen Mindestangaben enthalten - wie den Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden und einen Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats und dem Vorjahresmonat. Die jährlichen Abrechnungen müssen verschiedene neue Informationen enthalten, etwa über den Brennstoffmix sowie erhobene Steuern und Abgaben.

Der Energiedienstleister Techem wickelt das Ablesen laut einer Sprecherin über alle Liegenschaften hinweg bereits heute zu knapp 80 Prozent über eine Funktechnologie ab und muss nicht mehr vor Ort in die Wohnungen. Bis 2025 sollen 90 Prozent der Geräte fernauslesbar sein. Auch der Immobiliendienstleister Ista erfasst in einem Großteil der Wohnungen den Verbrauch mit digitalen, fernablesbarer Messgeräte.

Was bringt die neue Verordnung dem Klimaschutz? „Durch die unterjährigen Verbrauchsabrechnungen können Verbraucher:innen ihren Verbrauch besser wahrnehmen und bei zu hohem Verbrauch effektiver gegensteuern“, sagte Thomas Engelke von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, sagte, eine bessere Verbrauchsinformation und dadurch vermehrte Transparenz über die Kosten könne natürlich dazu beitragen, Heizenergie und damit Geld einzusparen.

Klimaschutz durch Digitalisierung vorantreiben

„Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann sein Verhalten ändern und CO2 sowie Kosten sparen“, so Ista-Vorstandschef Hagen Lessing. Als nächsten Schritt schlug er eine tägliche Ablesemöglichkeit des Wärme- und Wasserenergieverbrauchs für die Bewohner etwa per Smartphone vor. Technisch sei dies bereits machbar. Techem-Chef Matthias Hartmann sagte, nur regelmäßige Verbrauchsinformationen schafften Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch. Damit sei es aber längst nicht getan. Der Klimaschutz könne durch Digitalisierung und die intensivere Nutzung von Daten erheblich vorangetrieben werden.

Die große Wärmewende dürfte die Verordnung nicht bringen. Für Weber-Moritz ist Klimaschutz im Gebäudebereich vorrangig durch energetische Modernisierung des Bestandes zu erreichen. Für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich müssten Fördermittel deutlich erhöht und Kosten der energetischen Modernisierung fair verteilt werden.

Und wer zahlt für die Neuregelungen? Es bleibe offen, ob Verbraucher durch den Einbau der digitalen Zähler Kosten einsparen oder gar draufzahlen werden, sagte Engelke. Weber-Moritz sagte, es sei zu befürchten, dass Mieter für die Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssten als sie zusätzlich an Energiekosten einsparten. Der Bundesrat stimmte der Verordnung unter der Bedingung zu, dass die Auswirkungen auf Mieter nach drei Jahren evaluiert werden - vor allem mit Blick auf Betriebskosten. Die Verordnung muss nun noch einmal vom Bundeskabinett bestätigt werden und tritt dann nach der Veröffentlichung in Kraft.

Beim Eigentümerverband Haus & Grund heißt es, auch fernablesbare Geräte müssten von Zeit zur Zeit ausgetauscht werden - um die Vorort-Besuche kämen Mieter und Wohnungseigentümer also nicht gänzlich herum. Problematisch sei auch, dass die fernablesbare Ausstattung an ein sogenanntes Smartmeter-Gateway anbindbar sein müsse. Diese gewährleisteten zwar Datenschutz und Datensicherheit, die Kosten aber seien nicht unerheblich: „In großen Wohnanlagen können die Kosten auf viele Parteien umgelegt werden, in kleineren Gebäuden mit wenigen Parteien sind die Kosten für den einzelnen Nutzer dagegen ungleich höher.“ Die sehr umfangreichen Verbrauchs- und Informationspflichten bedeuteten mehr Bürokratie und Hilfe von von Messexperten: „Dies hat seinen Preis und muss am Ende von den Mietern und Wohnungseigentümern bezahlt werden.“

Ums Geld geht es auch bei einer anderen Frage: Wer soll den Heizkostenaufschlag durch die CO2-Bepreisung zahlen? Bei der Anpassung der Heizkostenverordnung sei versäumt worden, die einseitige Umlage auf die Mieter zu beenden, kritisierte Weber-Moritz. „Das führt gerade für Mieterhaushalte in unsanierten Gebäuden zu deutlich höheren Heizkosten.“ Die bisherige schwarz-rote Regierung hatte sich darauf geeinigt, dass Mieter und Vermieter den Aufschlag je zur Hälfte tragen. Das aber scheiterte am Widerstand der Unionsfraktion - der Ball liegt nun bei der neuen Bundesregierung.

(dpa)
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