Rechtliche Grauzone Was Verbraucher zum Homeoffice wissen sollten

Berlin · Die Erwerbsarbeit ins eigene Heim zu verlegen wird normal, doch rechtlich ist kaum etwas geregelt. Was Verbraucher darüber wissen sollten.

 Beim Arbeiten zu Hause ist vieles improvisiert: Ergonomisches Sitzen ist nicht möglich, wenn man nur einen Küchenstuhl hat.

Beim Arbeiten zu Hause ist vieles improvisiert: Ergonomisches Sitzen ist nicht möglich, wenn man nur einen Küchenstuhl hat.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Die Arbeit am heimischen PC soll nach der Pandemie zur Normalität im deutschen Arbeitsleben werden. Eine Mehrheit der Großkonzerne will die Arbeit im Homeoffice ausweiten und sieht dabei Vorteile sowohl für die Beschäftigten als auch für die Firma. Nach dem Corona-Schnellkurs in Digitalisierung wollen aber auch Mittelständler, Kleinunternehmen und sogar Behörden mehr von dem modernen Instrument Gebrauch machen.

Doch Experten befürchten, dass die Unternehmen und ihre Mitarbeiter hier zu schnell in rechtlich unerforschtes Gelände vorstoßen. Nach dem ersten, hektisch improvisierten Lockdown tauchen nun bereits zahlreiche Fragen auf: Was ist mit Arbeitszeiten, mit Arbeitsschutz, mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, mit Versicherungen – und mit der Freiwilligkeit auf beiden Seiten? „Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht einfach ins Homeoffice schicken“, sagt Benjamin Onnis von der Wirtschaftskanzlei FPS in Frankfurt. Dazu ist ein Vertrag nötig. „Im Prinzip geht das auch über einen mündlichen Vertrag – viel besser ist jedoch ein schriftlicher.“

Aufgrund der Unklarheiten lässt Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD derzeit einen Gesetzentwurf vorbereiten, der den Rahmen für die Arbeit im Homeoffice setzen soll. „Aufpassen müssen wir, dass es nicht zur Entgrenzung von Arbeit, zur Verfügbarkeit rund um die Uhr führt und Arbeitsschutz ausgehöhlt wird“, sagte der Minister der Nachrichtenagentur dpa.

Doch im Wesentlichen ist die Organisation der digitalen Heimarbeit eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Derzeit melden sich jetzt mehr und mehr Firmen bei FPS, die entsprechende Ergänzungen zu Arbeitsverträgen formuliert haben möchten. Viele von ihnen setzen auf ein einheitliches Dokument, das beiden Seiten Flexibilität erlaubt. Die Firmenleitung behält sich dabei in der Regel vor, einen Arbeitnehmer kurzzeitig oder langfristig wieder zurückholen zu dürfen.

Neue Pflichten für Unternehmen bei Homeoffice

Es entstehen dabei vor allem neue Pflichten für die Unternehmen. Onnis verweist auch auf die bisher komplett fehlenden Regeln zum Arbeitsschutz. Einen ergonomischen Arbeitsplatz, einen guten Stuhl, einen anständigen Bildschirm – all das muss die Firma ihren Mitarbeitern auch dann stellen, wenn sie zu Hause werkeln. Derzeit rutschen viele von ihnen aber auf Ikea-Klappstühlen in ihrer Küche herum und beugen sich über ein kleines Notebook. Wenn sie dann einen Bandscheibenvorfall haben, können sie den Arbeitgeber theoretisch sogar verklagen, sagt Onnis.

Der Arbeitnehmer darf aber auch nicht einfach darauf bestehen, von zu Hause aus arbeiten zu können.  Was gar nicht geht: Nach der Gewöhnung an den Zustand durch all die Corona-Wochen einfach zu Hause bleiben, obwohl man im Betrieb erwartet wird. „Es gibt rechtlich keinen Anspruch auf Homeoffice“, warnt Anwalt Onnis.

Viel Durcheinander in der Arbeitswelt

In der Arbeitswelt geht derweil viel durcheinander. Es gibt Firmen, die unwillige Mitarbeiter ins Homeoffice zwingen wollen ebenso wie digitalbegeisterte Mitarbeiter, die ihre Kollegen am liebsten langfristig auf Abstand halten wollen. Es gibt Manager, die im Geiste schon Büromiete sparen und am liebsten die halbe Belegschaft nach Hause abschieben wollen, ebenso wie misstrauische Chefs, die befürchten, ihre Leute gammeln da den ganzen Tag nur herum.

Arbeitszeiterfassung wird daher ein wichtiger Teil solcher Verträge sein. In der derzeit häufigsten Regelung tragen die Mitarbeiter ihre Zeiten selbst in eine Tabelle ein. Hier gilt das Prinzip Vertrauen. „Das Risiko von Mitarbeitern, die mogeln wollen, gibt es immer“, sagt Onnis. Wichtig ist, dass die Arbeitnehmer grundsätzlich ihre Zeiten einhalten, also auch nicht zu lang arbeiten.

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