Verbrauchertipp zum Arbeitsrecht Wenn Arbeitnehmer für den Chef erreichbar sein müssen
Bonn · Etwa jeder sechste Beschäftigte muss sich bereithalten, wenn der Chef zur Arbeit ruft: Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften oder Arbeit auf Abruf sind für zahlreiche Arbeitnehmer Pflicht. Welche Regeln gelten dabei?
27.09.2020
, 15:34 Uhr