Verbrauchertipp zum Arbeitsrecht Wenn Arbeitnehmer für den Chef erreichbar sein müssen

Bonn · Etwa jeder sechste Beschäftigte muss sich bereithalten, wenn der Chef zur Arbeit ruft: Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften oder Arbeit auf Abruf sind für zahlreiche Arbeitnehmer Pflicht. Welche Regeln gelten dabei?

 Krankenhausärzte haben Bereitschaftsdienste. Sie zählen in vollem Umfang als Arbeitszeiten, die bezahlt werden müssen.

Krankenhausärzte haben Bereitschaftsdienste. Sie zählen in vollem Umfang als Arbeitszeiten, die bezahlt werden müssen.

Foto: picture alliance / Patrick Seege/Patrick Seeger

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