Verbrauchertipp zur Privatinsolvenze Wer durchhält, wird schuldenfrei

Frankfurt · Lassen sich Schulden nicht mehr regulieren, kann die Privatinsolvenz ein Ausweg sein. Wer das langjährige Verfahren durchhält, ist am Ende alle Schulden los und kann einen finanziellen Neustart machen.

Werden die Zahlungsverpflichtungen erdrückend, bietet sich eine Privatinsolvenz an. Bei einer Privatinsolvenz wird über sechs Jahre hinweg der pfändbare Teil des Einkommens zur Tilgung der Schulden verwertet. Schulden, die nach Ablauf dieses Zeitraums noch offen sind, verfallen und der Betroffene hat die Chance zu einem finanziellen Neustart.

Voraussetzung für die Privatinsolvenz

Fast jeder Zweite, der eine Schuldnerberatungsstelle aufsucht, strebt eine Privatinsolvenz an, schätzt Thomas Zipf, Vorstandsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Hessen. Doch so einfach geht das nicht. „Voraussetzung für ein Verfahren ist, dass ein ernsthafter Versuch einer außergerichtlichen Schuldenregulierung gescheitert ist.“ Der Schuldner muss mit allen Kräften versucht haben, die Schulden zu begleichen. „Ein Insolvenzverfahren eignet sich dann, wenn eine gut vorbereitete und durchdachte Regulierung der Schulden an der Kooperation der Gläubiger scheitert.“

Schuldenregulierung

Bei der Schuldenregulierung helfen beispielsweise kostenlose Schuldnerberatungsstellen. Anlaufstellen sind die Kommunen, die Stadt oder auch Wohlfahrtsverbände. Leider sind die Stellen oft überlaufen und man muss mit einem Platz auf einer Warteliste rechnen. Fachanwälte für Insolvenzrecht können schnellere Hilfe anbieten, sie kosten aber Geld. Ein guter Schuldnerberater hilft etwa dabei, einen Überblick über die finanzielle Situation zu gewinnen, mit den Gläubigern zu verhandeln und das Insolvenzverfahren einzuleiten.

Pflichten in der Privatinsolvenz

„Privatpersonen müssen sich genau überlegen, ob sie sich ein solches Verfahren antun wollen“, sagt Zipf. Betroffene haben Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört, während des Verfahrens nur dann neue Schulden zu machen, wenn diese auch bezahlt werden können.

Bei Arbeitslosigkeit ist der Betroffene verpflichtet, sich einen Job zu suchen, auch ein Gelegenheitsjob kommt in Frage. „Es sollte schon vor dem Antrag auf Privatinsolvenz sichergestellt sein, dass auch wirklich ein ressourcengerechter Umgang mit Geld garantiert ist, man also mit dem vorhandenen Einkommen auskommt.“

Insolvenzverfahren: Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, verteilt ein Treuhänder den pfändbaren Teil des Einkommens und des vorhandenen Vermögens unter den Gläubigern. Dann folgt die Wohlverhaltensperiode: Sechs Jahre lang erhält der Treuhänder den pfändbaren Teil des Einkommens. Am Ende des Zeitraums winkt die Schuldenbefreiung.

Alternative: Die Alternative zur Privatinsolvenz heißt Lernen, mit den Schulden zu leben. Einem Alleinverdiener mit Ehepartner und zwei Kindern stehen rund 2100 Euro netto im Monat zu, plus Kindergeld, plus eventuell Wohngeld. Dieses Einkommen ist unpfändbar.

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