Verbrauchertipps Worauf muss ich bei Genossenschaften achten?

Frankfurt · Auch unter Genossenschaften gibt es unseriöse Anbieter. Verbraucherschützer raten deshalb dazu, vor einem Beitritt aufmerksam Prüfberichte zu lesen. Ein paar Tipps.

 In diesem Haus in Flammersfeld lebte der Begründer der Genossenschaftsidee, Friedrich Wilhelm Raiffeisen. FOTO: DPA

In diesem Haus in Flammersfeld lebte der Begründer der Genossenschaftsidee, Friedrich Wilhelm Raiffeisen. FOTO: DPA

Foto: picture alliance / Thomas Frey/d

Sie betreiben Dorfläden und Kultureinrichtungen oder versorgen ganze Ortschaften mit erneuerbarer Energie: engagierte Bürgerinnen und Bürger, die zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels ihre Kräfte bündeln und sich in Genossenschaften organisieren.

Seit 2005 haben sich in Deutschland allein 855 neue Genossenschaften der Energiewende verschrieben. Doch auch auf vielen anderen Feldern schließen sich Menschen zusammen, um – getreu dem Motto der Gründerväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch – gemeinsam zu schaffen, was einer allein nicht schaffen kann. Die Genossenschaftsidee: Menschen mit gleichen Interessen bilden eine Gemeinschaft zum gegenseitigen Nutzen auf der Basis von Freiwilligkeit, Selbstverantwortung, Solidarität und Demokratie. Unabdingbar dabei und im Genossenschaftsgesetz geregelt: „Jedes Mitglied hat eine Stimme“, unabhängig von Position und Genossenschaftsanteilen.

Spektrum der Genossenschaften: Man findet sie in sämtlichen Wirtschaftsbereichen und auch vermehrt mit sozialen, kulturellen, entwicklungs- und umweltpolitischen Zielen. Von den rund 8 000 Genossenschaften gibt es die meisten (etwa 2200) im Agrarsektor, während Volks- und Raiffeisenbanken (875) mit 18,5 Millionen die bei weitem mitgliederstärksten sind. Eine wichtige Rolle spielen auch die Baugenossenschaften (rund 2000).

Genosse werden: Wer einer Genossenschaft beitreten möchte, sollte sich zunächst gründlich informieren. Denn auch hier gibt es ein paar schwarze Schafe. Ein Warnsignal sind beispielsweise hohe Renditeversprechen.

Die Stiftung Warentest hat dazu eine Warnliste herausgegeben (kostenpflichtig unter test.de/warnliste). Bei Interesse vereinbart man in der Regel ein Beratungsgespräch, bei dem man Einsicht in die Satzung erhält. Sie gibt Auskunft über die praktische Organisation, Personalstruktur, Ein- und Austritt, Höhe eines Anteils, Rückvergütung und Haftungsfragen. Weitere Informationen liefern die Prüfberichte der vergangenen Jahre.

Eine Genossenschaft gründen: Dafür genügen schon zwei weitere Mitstreiter. Ein bestimmtes Startkapital ist genauso wenig nötig wie die Dienste eines Notars. Zunächst heißt es, Geschäftsplan und Satzung – eventuell mit Unterstützung eines Regionalverbandes – auszuarbeiten. Es folgt die Gründungsversammlung, bei der Vorstand und Aufsichtsrat (nur bei mehr als 20 Mitgliedern) bestimmt und die Satzung verabschiedet wird.

Anschließend begutachtet einer der Prüfungsverbände Gesetzmäßigkeit und Erfolgsaussichten. Ist diese Hürde genommen, erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Registergericht.

Die Reihe „Verbrauchertipp“erscheint montags im GA und bietet Service rund um Verbraucherthemen.

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