So viele wie nie Zahl der Leiharbeiter gestiegen

Berlin · Niedriglöhne, schlechte Jobbedingungen und keine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt - Leiharbeit sei Beschäftigung zweiter Klasse, sagt die Linke. Und diese Beschäftigung nimmt weiter zu.

 Mit 14,9 Prozent ist der Anteil der Leiharbeiter in der Metallbearbeitung besonders hoch.

Mit 14,9 Prozent ist der Anteil der Leiharbeiter in der Metallbearbeitung besonders hoch.

Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/Symbolbild

Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland ist in den vergangenen zehn Jahren um 43 Prozent gestiegen. Ende 2017 waren gut 1,03 Millionen Menschen in dieser Beschäftigungsform tätig.

Zehn Jahre zuvor hatte die Zahl der Leiharbeiter noch bei rund 720 000 gelegen, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Die Zahl der Leiharbeiter habe im vergangenen Jahr einen Höchststand erreicht, teilte die Partei mit. Im Vergleich zum Vorjahr habe sie um fast 39 000 zugenommen.

Der Anteil an der Gesamtbeschäftigung lag laut der Antwort der Bundesregierung Ende 2017 bei 2,8 Prozent. Vier Jahre zuvor hatte er noch bei 2,4 Prozent gelegen. In der Metallbearbeitung oder in der Lager- und Postbranche sei er mit rund 15 beziehungsweise 12 Prozent deutlich höher gewesen. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet.

Die Linke kritisierte, trotz Wirtschaftsbooms und angeblichen Fachkräftemangels sei der Trend zur Leiharbeit ungebrochen. Diese Beschäftigungsform soll Betrieben die Flexibilität geben, kurzfristig Personal aufzustocken. Sie soll zudem Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten die Chance bieten, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Leiharbeiter erhalten einen deutlichen geringeren Lohn als andere Arbeitnehmer. 2017 betrug der mittlere Bruttolohn von Vollzeit-Leiharbeitern 1868 Euro monatlich, der von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 3209 Euro. Die Bundesregierung wies jedoch darauf hin, dass dafür auch die häufig geringere Qualifikation und Berufserfahrung verantwortlich seien sowie der hohe Anteil von Helfertätigkeiten.

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur gleichen Bezahlung sowie zur Überlassungshöchstdauer könnten noch nicht bewertet werden, weil etwa Letztere erst von Anfang Oktober an praktisch greife. Leih- oder Zeitarbeiter müssen demnach nach neun Monaten für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft bekommen. Zudem können Leiharbeitnehmer künftig in aller Regel höchstens 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden. Danach müssen sie übernommen oder abgezogen werden.

Mit Blick auf die Frage, ob Leih- beziehungsweise Zeitarbeit eine Brücke in reguläre Beschäftigung sein kann, hieß es: Knapp 40 Prozent derer, die im zweiten Halbjahr 2017 ein Beschäftigungsverhältnis in Leiharbeit beendeten, seien 90 Tage danach arbeitslos. Die anderen 60 Prozent fänden in diesem Zeitraum eine neue Beschäftigung - etwa ein Drittel von ihnen wiederum lande jedoch erneut in Leiharbeit.

Etwa die Hälfte der Arbeitsverhältnisse in Leiharbeit ist nach spätestens nach drei Monaten beendet. Bei einem Viertel dauert es mindestens neun Monate, in 16 Prozent der Fälle mehr als 15 Monate und bei 13 Prozent mehr als 18 Monate.

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