Wirtschaft Volkswagen übernimmt rund 1500 Leiharbeiter in Festanstellung

Gute Nachrichten für fast 1500 Leiharbeiter bei VW: Der Auto-Konzern übernimmt sie in den nächsten Wochen in eine Festanstellung. Ein positives Zeichen für die VW-Auftragslage in Deutschland.

Volkswagen-Produktion in Wolfsburg. Foto: Jochen Lübke

Volkswagen-Produktion in Wolfsburg. Foto: Jochen Lübke

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Wolfsburg (dpa) - Dank guter Auslastung in seinen deutschen Werken übernimmt der Volkswagen-Konzern zum Jahreswechsel rund 1500 Leiharbeiter. 912 Zeitarbeitskräfte im Wolfsburger Stammwerk und 572 Zeitarbeitskollegen aus den anderen deutschen VW-Fabriken würden fest angestellt, heißt es in der erschienenen VW-Betriebsratszeitung.

Die Regelung gelte für alle VW-Leiharbeiter, die im Dezember, Januar oder Februar seit drei Jahren durchgehend in den deutschen VW-Werken gearbeitet haben werden.

Eine neue Befristung wäre für die rund 1500 auf Zeit Angestellten gesetzlich verboten gewesen - VW hätte sie also entlassen oder, wie nun geplant, fest übernehmen müssen. "So etwas ist kein Selbstläufer", sagte Betriebsratschef Bernd Osterloh.

Die Übernahme von Leiharbeitern, die Länge ihrer Beschäftigung am Stück und auch ihre Bezahlung ist immer wieder ein Zankapfel. Die Arbeitnehmerseite sieht am liebsten die Stammbelegschaft gestärkt, die Arbeitgeber pochen auf eine flexible Reserve für Auftragsspitzen. Volkswagen hat seit einem Jahr eine Charta mit Regeln zu dem Thema.

VW-Konkurrent Daimler hatte jüngst angekündigt, rund 1400 Mitarbeiter in Werkverträgen künftig als Leiharbeiter beschäftigen zu wollen. Der Druck des Betriebsrats habe nicht unmerklich zur Einschätzung des Unternehmens beigetragen, "dass diese Werkverträge auf Dauer nicht haltbar sind", sagte Gesamtbetriebsratschef Erich Klemm den "Stuttgarter Nachrichten".

Daimler war in den vergangenen Monaten wegen umstrittener Werkverträge in die Kritik geraten, über die Firmen Dienstleistungen von anderen Unternehmen einkaufen. Mit der Umwandlung haben die externen Daimler-Mitarbeiter nun Anspruch auf die tarifvertraglichen Regelungen für Zeitarbeiter, Branchenzuschläge oder Betriebsvereinbarungen.

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