Streit um Neubesetzung Bonner Rechtsphilosophie auf verlorenem Posten

Bonn · Die Suche nach einem neuen Lehrstuhlinhaber für die Bonner Rechtsphilosophie ist ergebnislos abgebrochen worden. Die Uni-Spitze räumt Verfahrensfehler ein. Wie soll es nun weitergehen?

 Ort des Geschehens: Die Bonner Rechtsphilosophie ist im Juridicum beheimatet.

Ort des Geschehens: Die Bonner Rechtsphilosophie ist im Juridicum beheimatet.

Foto: Benjamin Westhoff

Ein Unglück kommt selten allein. Im Frühjahr 2019 war (wie berichtet) die Neubesetzung des international berühmten Lehrstuhls für Rechtsphilosophie an der Universität Bonn schon einmal gescheitert, wegen angeblicher Befangenheit eines Talentsuchers. Jetzt ist auch der zweite Versuch fehlgeschlagen, wie das Wissenschaftsministerium NRW dieser Zeitung jüngst mitteilte: „Das Rektorat der Universität Bonn hat auf Antrag der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät beschlossen, das (Berufungs-)Verfahren nicht fortzuführen.“

Damit sind die Akten über einen Rechtsstreit geschlossen, in dem die ministerielle Rechtsaufsicht vor Monaten die Hochschule ausdrücklich auf „Verfahrensverstöße hingewiesen“ hat. Dabei geht es um die Beschwerde einer Bewerberin, die sich unfair behandelt fühlte. Die Gleichstellungsbeauftragte der Uni meint das auch.

Vom Rückzieher der Uni-Leitung zeigen sich auf Nachfrage des General-Anzeigers sonst gut informierte Fakultätsmitglieder völlig überrascht. Sie können keine unheilbaren Verfahrensfehler erkennen und wollen deshalb nicht den Sündenbock spielen. Professoren der Berufungskommission ärgern sich nun über nutzlos investierte Zeit, in der manch einer lieber ein neues Buch geschrieben hätte.

Die Einwände der Beschwerdeführerin erscheinen Betroffenen kaum stichhaltig. Nach Abbruch der ersten Berufungsrunde fragte der Dekan die bisherigen Kandidaten, ob sie beim zweiten Mal mitmachen wollten. Den veränderten Ausschreibungstext erwähnte er aber nicht.

Mit einer Neufassung im zweiten Anlauf müssen Bewerber aber immer rechnen. Darauf bezog sich etwa der Dekan der Bonner Philosophischen Fakultät im gleichen Jahr in einem gleichgelagerten Fall (Tibetologie) mit der Empfehlung: „Bitte beachten Sie die Stellenseite der Universität“. Dort steht alles. Keiner hielt das für zu wenig.

Abwesenheit bei einer Sitzung bewirkt noch keinen Verfahrensfehler

Sodann hatte eine auswärtige Gutachterin ihre negative Beurteilung über die strittige Bewerberin nicht persönlich vor der Berufungskommission vertreten, sondern nur schriftlich geäußert – doch hat das Oberverwaltungsgericht Münster 2018 klargestellt, dass Abwesenheit von einem Sitzungstermin nicht schon zu einem Verfahrensfehler führt. Beispielsweise kann Reisen unter Corona-Bedingungen unzumutbar sein.

Indes haben die Bonner Rechtsprofessoren auch ein wirkliches Problem. Unter zwei Dutzend Kollegen sind bislang nur zwei Frauen. Der Frauenanteil muss nach Möglichkeit erhöht werden. In der Berufungskommission müssen Professorinnen zumindest entsprechend ihrer Gesamtzahl im Fachbereich vertreten sein.

Wenn Rechtsvorschriften trotz größten Bemühens nicht einzuhalten sind, sind Ausnahmen plausibel, also mit Verhandlungsgeschick zu begründen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Uni, eine Diplom-Soziologin, die von Amts wegen zur Berufungskommission gehört, ließ sich von einem fehlerfreien Vorgehen in diesem Fall jedoch nicht überzeugen.

Weshalb genau, muss und kann hier offen bleiben. Aber wenn schon die Kommission sich offenbar auf keine Lösung einigen kann, erscheint es nur konsequent, dass der Rektor als Verwaltungschef das Berufungsverfahren abbricht.

Nach dem Abbruch heißt es immer aufräumen. Ein dritter Versuch ist kaum noch zu erwarten. Stattdessen erwägt die Uni-Spitze schon seit einiger Zeit eine Alternative: die Stelle eine Nummer kleiner in eine Juniorprofessur für eine Nachwuchskraft umzuwidmen. Daran dürfte die abgewiesene Bewerberin, heute schon höher dotierte Professorin anderswo, dann wohl kein Interesse mehr haben.

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