Der Fall Guérot und das Arbeitsrecht „Unbelehrbarkeit genügt als Kündigungsgrund“

Interview | Bonn/München · Volker Rieble ist Professor für Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Wir befragten ihn über die juristischen Implikationen des Zerwürfnisses zwischen der Universität Bonn und der bislang dort tätigen, umstrittenen Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot. Wie könnte es jetzt weitergehen?

Möglicherweise hat im Streit zwischen der Uni Bonn und Ulrike Guérot bald die Justiz das Wort. Und so ein Arbeitsrechtsverfahren kann sehr lange dauern.

Möglicherweise hat im Streit zwischen der Uni Bonn und Ulrike Guérot bald die Justiz das Wort. Und so ein Arbeitsrechtsverfahren kann sehr lange dauern.

Foto: Uni Bonn

Zu Ende März hat die Universität Bonn ihrer hauptberuflichen Politik-Professorin Ulrike Guérot wegen „Plagiats gekündigt“, wie Guérot selbst auf Twitter schreibt. Die Hochschule spricht verfahrenstechnisch von „arbeitsrechtlichen Schritten“ gegen die Angestellte. Im breiten öffentlichen Widerhall werden Urheberrecht, Wissenschaftsrecht und angeblich politisches Abkanzeln missliebiger Meinungen („cancel culture“) vermengt. Im Interview erläutert der Münchner Universitätsprofessor Volker Rieble, einer der führenden deutschen Rechtslehrer auf diesem Gebiet, den arbeitsrechtlichen Kern der Sache.