Präsenz und Online Wie reagieren die Hochschulen in Bonn und der Region auf Omikron?

Bonn · Der Lehrbetrieb an den Hochschulen in Bonn und der Region läuft weiterhin auf gemischte Weise: Präsenz und Online existieren nebeneinander.

 Auf dem Weg zur Präsenz: Studierende auf dem Campus Poppelsdorf der Universität Bonn (Symbolbild).

Auf dem Weg zur Präsenz: Studierende auf dem Campus Poppelsdorf der Universität Bonn (Symbolbild).

Foto: Volker Lannert / Uni Bonn/Volker Lannert

Nach anderthalb Jahren corona-bedingter Fernlehre endlich ein Wiedersehen auf dem Campus, mit Lust auf Leute, aber auch mit Angst vor Ansteckung: Studierende äußern ihr Für und Wider der „Präsenz-Uni“ in Leserbriefen an den GA. Anstoß genug, hier nach  zugrundeliegenden Regelungen zu fragen.

Gemäß der aktuellen „Corona-Hochschulverordnung“ für NRW soll der Unterricht vor allem in räumlicher Anwesenheit von Lehrenden und Lernenden stattfinden. „In Präsenz ist das Zusammenspiel ja intensiver als über den Bildschirm“, sagt Andreas Archut, Sprecher der Bonner Uni.

Und ein Stubenhocker­dasein vor dem Computer ist nichts für jeden. So stellt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen den Hochschulen in NRW jetzt weitere drei Millionen Euro für psychosoziale  Beratung bereit. Sie sagt: „Solche Angebote leisten  einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie.“

Inzwischen praktizieren  die meisten  Hochschulen Mischformate, bei denen  Präsenzveranstaltungen zugleich im Live-Stream digital übertragen werden. „Wir sind dabei, unser Raumangebot audiovisuell auf den neuesten Stand zu bringen“, betont Uni-Sprecher Archut. Studierende können sich vor Ort per Wurfmikrofon oder von außen per Audio-Video-Chat einschalten.

„Gleitzeiten“ gab es an den Unis auch schon vor Corona

Laut der Corona-Verordnung können „Lehrveranstaltungen oder Teile davon  aus einem Semester in ein anderes sowie aus der Vorlesungszeit in Zeiten davor oder danach“  vorgezogen oder nachgeholt werden. Die Verschiebung wird nötig, wenn es für die Präsenz vieler Teilnehmer unter Abstandsgebot an Raum mangelt.

Über die Terminverlegung entscheidet die Hochschulleitung, bei nicht weisungsgebundenen Professoren nicht gegen deren Willen. Zusatzangebote neben dem Pflichtpensum, etwa ausländische Rechtsterminologie für Bonner Juristen, werden oft auch als Block­veranstaltungen anberaumt, je nachdem als „Überstunden“ in der an sich vorlesungsfreien Zeit.

„Gleitzeiten“, wie sie auch im Arbeitsrecht üblich sind,  gibt es schon vor Corona in den „Lehrverpflichtungsverordnungen“ der Bundesländer, erklärt der auf beiden Gebieten bewanderte Jura-Professor Volker Rieble. Demnach können Uni-Professoren ihr wöchentliches Lehrdeputat von neun Stunden, Kollegen an den (Fach-)Hochschulen für angewandte Wissenschaft  ihre 18 Stunden zeitweilig bis zur Hälfte unter-  oder bis zum Doppelten überschreiten. Das Arbeitszeitkonto muss in den nächsten drei Studienjahren ausgeglichen werden. Die Verschiebung  richtet sich  nach den Wünschen der Lehrenden – aber nur, wenn darunter  das Pflicht- „Gesamtlehrangebot“  nicht leidet.

Der Hauptunterschied zwischen der alten und der Corona-Verordnung ist: Diese dient nicht subjektiven Vorlieben der Lehrkraft, sondern der objektiven Herausforderung, den Lehrbetrieb in Präsenz unter Knappheitsbedingen zu organisieren. Mit solchen umzugehen, ist aber kein Notfall, sondern bekanntlich die erste Lektion aller Betriebslehre.

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