Universität Bonn Lösung beim Urheberrecht in der Lehre?

BONN · Die Nutzung geschützter Texte könnte weiterhin möglich sein: Eine Arbeitsgemeinschaft soll noch bis Ende des Jahres eine Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Rahmen der Lehre an deutschen Hochschulen erarbeiten.

 Dürfen Studierende ab 2017 weiterhin auf urheberrechtlich geschützte Texte im Netz zugreifen?

Dürfen Studierende ab 2017 weiterhin auf urheberrechtlich geschützte Texte im Netz zugreifen?

Foto: picture alliance / dpa

Eine Arbeitsgemeinschaft soll noch bis Ende des Jahres eine Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Rahmen der Lehre an deutschen Hochschulen erarbeiten. Die Hochschulrektorenkonferenz, die Kultusministerkonferenz und die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort wollen so gemeinsam erreichen, dass den Studierenden urheberrechtlich geschützte Werke weiterhin auf Online-Plattformen wie eCampus zur Verfügung gestellt werden können. Das teilten die drei Partner in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Hintergrund sind juristische Differenzen zwischen den Hochschulen und der VG Wort, die sich für die Rechte von Autoren einsetzt. Konnten die Hochschulen bisher sämtliche betroffenen Werke nutzen, da die Länder eine Pauschale an die VG Wort zahlten, hat diese den entsprechenden Vertrag nicht verlängert. Sie fordert, dass nun die Hochschulen für jede Nutzung eines einzelnen Textes zahlen sollen.

Das Rektorat der Universität Bonn hatte sich analog zu allen anderen Hochschulen, die an der Hochschulrektorenkonferenz beteiligt sind, daraufhin entschieden, dem neuen Rahmenvertrag mit der VG Wort, der im September geschlossen wurde, nicht beizutreten.

Für Studierende und Lehrende würde dies ab Januar bedeuten, das urheberrechtlich geschützte Werke nicht mehr online für die Lehre benutzt werden dürften. Konsequenz wäre wohl ein administrativer, finanzieller und organisatorischer Mehraufwand für alle Beteiligten.

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