Internet der Dinge: Forschung an den Risiken Verbraucherschutz und smarte Geräte 

Bonn · Hacker-Angriffe, Überwachung, Datenklau: Wie lassen sich Kunden vor den Risiken des „Internets der Dinge“ schützen? Die Deutsche Forschungsgemeinschaft gibt 650 000 Euro Fördergeld für ein deutsch-britisches rechtswissenschaftliches Kooperationsprojekt dazu, an dem die Uni teilnimmt.

 Smartwatches können auch Gesundheitsdaten erfassen – aber nur der soll sie lesen dürfen, den sie etwas angehen.

Smartwatches können auch Gesundheitsdaten erfassen – aber nur der soll sie lesen dürfen, den sie etwas angehen.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn/Christoph Dernbach

Aus dem Alltag vieler Menschen sind sie nicht mehr wegzudenken: Smartphones, Tablets und auch sogenannte Wearables (wie Smartwatches oder Fitnessarmbänder), die am Körper getragen werden und etwa die Schrittzahlen oder den Kalorienverbrauch messen. All diese Geräte gehören zum Sammelbegriff „Internet der Dinge“, der auch immer weiter in das Blickfeld der Gesetzgebung rückt.

In einem neuen Projekt befassen sich Forschende der Universitäten Bonn, Osnabrück, Stirling und Warwick (beide Vereinigtes Königreich) mit der Frage, wie Verbraucher bei der Nutzung smarter Geräte besser geschützt werden können. Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft als „weltweit führend“ bezeichnete Projekt ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt und erhält von der Organisation eine Förderung von rund 650 000 Euro.

Wer haftet zum Beispiel für Datenverluste durch Hackerangriffe, ungewollte Eingriffe in die Privatsphäre oder materielle Schäden? Wie kann man der Tendenz entgegenwirken, dass die Geräte nach einer bestimmten Zeit funktionsunfähig gemacht werden, damit der Verbraucher etwas Neues kauft? Wie können Nutzer auf Personalisierungen der Geräte reagieren, wie der Gefahr von Manipulation begegnen? Diese und weitere Fragen wollen die Wissenschaftler beantworten.

Das Projekt ist auf einen Rechtsvergleich von Deutschland und Großbritannien ausgerichtet. „Auf diese Weise möchten wir Möglichkeiten identifizieren, von den jeweils anderen Rechtsordnungen zu lernen und einen gemeinsamen Lernprozess anzustoßen“, sagt Rechtswissenschaftlerin Professorin Louisa Specht-Riemenschneider von der Uni Bonn.

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