Organspende Von der Palliativmedizin lernen

Ein Bonner Politologe setzt sich für ein neues Buch mit der Ausnahmesituation von Menschen auseinander, die an den Entscheidungsprozessen bei einer Organspende beteiligt sind.

Eine Organtransportbox   in den Räumen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Berlin  XX

Eine Organtransportbox in den Räumen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Berlin XX

Foto: picture alliance / dpa/Jens Kalaene

Ein Verkehrsunfall. Das Unfallopfer – angenommen, es handelt sich um einen bislang gesunden Mann Anfang 50 – wird in die Notaufnahme einer größeren Klinik eingeliefert. Dort zeigen die Bilder des Tomografen massive Blutungen und Schwellungen des Gehirns. Die Blutversorgung ist zusammengebrochen, die Schädigung unumkehrbar.

Die Frist, in der das vielleicht noch hätte verhindert werden können – gerade einmal sechs Minuten – ist längst vorüber. Sie war es schon am Unfallort. Für die Ehefrau des Patienten, die bereits verständigt wurde und kurze Zeit später an der Tür zur Intensivstation klingelt, steht die Welt kopf. Ödem, irreversibles Koma, Hirntod? Die Begriffe zielen rechts und links an ihrem Verstand vorbei, aber sie finden dort keinen Platz. „Der Grad der emotionalen Herausforderung lässt sich dem annähern, was auf Friedhöfen mit Angehörigen geschieht, die plötzlich mit dem Tod eines nahestehenden Menschen konfrontiert wurden und dies, weil sie es selten oder noch nie erlebt haben, nicht begreifen können.“

So beschreibt der Politologe Dr. habil. Klaus Günther diese ab-
solute Ausnahmesituation. Der heute 78-jährige ehemalige Dozent am Seminar für Politische Wissenschaft und Soziologie der Universität Bonn beschäftigt sich seit seiner Pensionierung vor elf Jahren intensiv mit Neurobiologie. 2016 veröffentlichte er dazu sein erstes Buch „Das Hirn der Fußballprofis“, 2019 folgte „Das Hirn der Studierenden“. Günther war lange Jahre Aufsichtsratsvorsitzender einer auf dem Gebiet des Bestattungswesens tätigen Genossenschaft und hat sich intensiv mit den Fragen um Tod und Sterben auseinandergesetzt. Und dies wird auch sein drittes Buch mit dem bisherigen Titel „Sterbenlernen“ tun, an dem er derzeit arbeitet.

Auf diesem Gebiet herrsche, wie Günther resümiert, erheblicher Aufklärungs- und Nachholbedarf. Auf massive Art und Weise deutlich wird dies in der eingangs beschriebenen (fiktiven) Situation. Und um so mehr, wenn man den Fokus auf das seit Jahrzehnten kontrovers diskutierte Thema „Organspende“ richtet. Dass der Bundestag am 16. Januar mehrheitlich für die Beibehaltung der Zustimmungslösung gestimmt hat, ändert aus Günthers Sicht nichts an den grundsätzlichen Problemen, für die sich – so schreibt er im Exkurs zu seinem neuen Buch – „keine salomonische Lösung abzeichnet“.

Diese Probleme, so beklagt Günther im Gespräch mit dem General-Anzeiger, werden zumeist stark vereinfacht und verkürzt dargestellt. Die Schwierigkeit, so fährt er fort, bestehe im Wesentlichen darin, dass der Mangel an Spenderorganen die Abwägung a proiri beinflusse.

Und dieser Mangel ist gravierend. 2019 gab es für 9500 Menschen auf den Wartelisten lediglich 932 Spender. Die Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) zählte für 2017 gerade einmal 797 – die geringste Zahl seit 20 Jahren (2007 waren es 1313). Dies wird unter anderem auch auf den 2012 bekannt gewordenen Organspendeskandal zurückgeführt. Die 1969 gegründete Stiftung „Eurotransplant International Foundation“ mit Sitz im niederländischen Leiden nennt für 2017 sogar nur 769 deutsche Spenden, die nach der Organentnahme für transplantationstauglich befunden wurden.

Eurotransplant dient als Vermittlungsstelle für Organspenden in acht europäischen Staaten, zu denen neben den Benelux-Ländern, Deutschland und Österreich auch Slowenien, Kroatien und Ungarn gehören. An der Zusammenarbeit sind alle Transplantationszentren, Gewebetypisierungslaboratorien und Krankenhäuser, in denen Organspenden durchgeführt werden, beteiligt. Das bedeutet: Organe von Hirntoten werden über Landesgrenzen transportiert und transplantiert – mehrere Tausend Organe pro Jahr.

Einheitlich sind die Regelungen aber selbst in den Mitgliedsstaaten von Eurotransplant nicht. Und auf der Karte Europas ist und bleibt Deutschland ein weißer Fleck. Organspender wird hierzulande nur, wer zu Lebzeiten explizit eingewilligt hat. 20 von 28 Ländern praktizieren hingegen die Widerspruchslösung. In Frankreich gilt sie schon seit 1976. Ein Mensch gilt dort als potenzieller Organspender, sollte er sich nicht zeitlebens dagegen ausgesprochen haben. 30 Prozent der Franzosen sagen Nein. In Spanien sind es lediglich 15.

Dazu hat auch die Einrichtung spezialisierter Koordinationsbüros beigetragen, die seit 25 Jahren potenzielle Spender erkennen und gezielte Aufklärungsarbeit leisten. Kroatien und Portugal haben dieses Modell übernommen und stehen dicht mit Spanien (46,9 Organspender pro eine Million Einwohner) an der Spitze. Deutschland rangiert mit dem Wert 9,7 weit unten. Weniger Spender gibt es nur noch in Rumänien (3,25), wo mangelnde Transparenz im Gesundheitssystem und Korruption den illegalen Organhandel zum profitablen Geschäft machen, sowie in Japan, wo Tradition, Kultur und Religion der Spendenbereitschaft prinzipiell entgegenstehen.

Mit der erweiterten Zustimmungslösung ist der Streit um dieses Thema also erst einmal befriedet? So mag es für viele Bundesbürger aussehen. Nicht für Klaus Günther. Der Hebel seiner Kritik setzt tiefer an. Er hat dabei sowohl die Situation der Angehörigen als auch der Ärzte und Pfleger im Blick. Denn die Konsequenzen ihrer Entscheidung werden letztlich ebenso unumkehrbar sein wie die Feststellung des Hirntods selbst. Weil, wie Günther es beschreibt, auf dem Flur einer Intensivstation kein Ausweichen in wie auch immer geartete juristisch-philosophische Feinheiten mehr möglich ist. Und angesichts zutiefst verstörter und zunehmend verzweifelnder Angehöriger auch absolut unpassend wäre, pietätlos.

Das Elektroenzephalogramm (EEG) des Verkehrsunfallopfers zeigt keine Ausschläge mehr an. Die Bundesärztekammer definiert den Hirntod als „irreversibel erloschene Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“ und schreibt eine zweimalige Untersuchung innerhalb von 72 Stunden vor. Das Ergebnis: Dieser Patient ist nicht erweckbar. Er reagiert nicht auf Schmerzreize, sein Hustenreflex ist nicht mehr vorhanden, sein Kopf kann eine Lageveränderung nicht mehr durch Veränderung der Augenanstellung ausgleichen. Und der Hirnstamm erzeugt keinen Atemantrieb. Dennoch halten künstliche Beatmung und intensivmedizinische Betreuung ihn noch immer am Leben. Der Rest seines Körpers ist nahezu intakt: Herz, Lungen, Nieren und Leber funktionieren nach wie vor.

In der Brieftasche dieses Mannes, die bei seinen Sachen war, steckte eine beige-orangefarbene Karte – ein Organspendeausweis. Vielleicht hat er ihn irgendwann daheim in einer Zeitschrift entdeckt und ausgefüllt; vielleicht, um dem eigenen Tod – sobald der einträte – nachträglich einen Sinn zu verleihen. Vielleicht mit dem beruhigten Gedanken, dass „sobald“ nicht „so bald“ heiße. Ein Irrtum.

Doch was ist nun zu tun? Wie beginnt man ein Gespräch mit den Verwandten über eine mögliche Organentnahme? Auf dem Flur? Vor der gläsernen Schiebetür, hinter der der Patient zwischen all den Geräten, den Injektionspumpen und dem Beatmungsschlauch kaum noch zu erkennen ist?

Wie in einer solchen Situation richtige Worte finden? Das ist, wie Günther konstatiert, „auch für Ärzte schwierig. Man geht der Einfachkeit halber davon aus, dass es eben Profis sind, die hinreichend Erfahrung haben und in der Lage sind, damit umzugehen“. Doch die Realität sehe oft ganz anders aus. „Dass sich zwischen Leben und Tod keine automatisierten Abläufe wie beim Fahrad- oder Autofahren abrufen lassen, wird gern von denen übersehen, die mit solchen emotionalen Ausnahmesituationen zu ihrem Glück bislang noch nicht konfrontiert wurden und meinen, solche Probleme vom Schreibtisch aus lösen zu können.“

Was Günther dem als sogenannte „palliative Intelligenz“ entgegenhält, ist „fragil, muss immer wieder mobilisiert, ermutigt und unterstützt werden“. Genau dies finde aber, falls überhaupt, in unzureichendem Maße statt. Diese Kompetenz sei gemeinhin kaum ausgebildet und entsprechend auch nicht belastbar. Um so schmerzhafter also und nicht selten auch traumatisch für die Menschen, die diese Erfahrung unvermittelt machen müssen. „Palliative Intelligenz“ bedeutet für Günther, den Übergang eines nahestehenden oder auch durch intensive Pflege und Betreuung vertraut gewordenen Menschen zuzulassen. Die Tatsachen zu akzeptieren und sich nicht länger an dem Anblick und der Illusion festklammern, er atme, also lebe er ja noch.

Doch wie wird dann der Tod definiert? Die weltweit renommierte Harvard Medical School in Boston hat 1968 das irreversible Koma in Hirntod umbenannt und damit die Voraussetzungen für ein Kriterium geschaffen, das seither fast überall gilt. Sie bezieht sich damit auch auf einer lange philosophische Tradition. So schrieb beispielsweise René Descartes allein dem Immateriellen – dem Geist – lebendige Kraft zu. Und medizinisch betrachtet ist der Körper ohne Gehirn tatsächlich nicht lebensfähig. Überlebensfähig aber durchaus. So gibt es aktuell – wiederum in Harvard – eine neue, kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff Hirntod, der von manchen nicht als medizinische Tatsache, sondern vielmehr als „soziale Übereinkunft“ darüber angesehen wird, wann jemand als tot zu betrachten sei.

Doch wie man es auch sehen mag: Die Angehörigen und das Personal auf Intensivstationen, schreibt Günther in seinem Exzerpt, „haben gemeinsam, dass sie im Falle scheiternder Lebensrettung von einer Pro-Lebensperspektive auf eine solche der bloß palliativen, das heißt nicht mehr lebensrettenden Beteiligung umdenken müssen. Für das mit der Organentnahme betraute medizinische Personal bedeutet es, an dieser Lösung mitzuwirken.“ Doch wie?

Die richtigen Worte zu finden, bedeutet eine Herausforderung, vor der manche sich in abweisende Gesten und Fachsprache flüchten. Transplantationskoordinatoren, deren Rechte durch eine Gesetzesnovelle im Februar 2019 gestärkt wurden, können und sollen ihnen das abnehmen. Sie haben den Auftrag, mit Angehörigen von Hirntoten ins Gespräch zu kommen und sensibel über die Abläufe einer Transplantation zu informieren. In den Augen vieler Angehörigen aber, so kritisiert Günther, verschlimmere das die Situation zusätzlich. „Wie hilfreich  kann die Beratung eines Vertreters der DSO sein der den Auftrag hat, auf lebensrettende Organspende hinzuarbeiten?“

Und die Schlussfolgerung? Eine Lösung, um alle von dem kaum zu ertragenden Druck spürbar zu entlasten? „Beim Thema Organspende muss man so nacharbeiten, wie das in der Palliativmedizin bereits vor Jahrzehnten geschehen ist.“ Warum, fragt Günter, sollte man das, was heute schon vielen Patienten mit weit fortgeschritttenen Krebserkrankungen helfe, in Zukunft nicht auch auf diesem Gebiet anwenden?

Das bedeutet psychosoziale Betreuung für Angehörige, Pflegepersonal und Ärzte – so sie dies in Anspruch nehmen möchten. Verbunden mit einer strukturellen und finanziellen Absicherung derjenigen, die in die Transplantationsprozesse einbezogen sind, aber doch in der Lage sein sollten, objektiv urteilen zu können. Zudem sollten die Abläufe auf Intensivstationen nach dem Vorbild verpflichtender Supervision begleitet werden. Möglicherweise ließen sich hierzu Befähigte aus dem Umfeld von Ethik-Kommissionen rekrutieren.

Noch ist dies alles Zukunftsmusik. Sicher scheint bislang nur soviel: Auch wenn Klaus Günthers Buch über „Sterbenlernen“ erscheint, wird Organmangel nach wie vor ein ungelöstes Problem sein. Ob die Ehefrau des oben beschriebenen Unfallopfers der Organentnahme letztlich zustimmen wird oder ob sie womöglich verweigert: Es ist eine schwierige persönliche Entscheidung, die der Hilfestellung bedarf.

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