Von Vogelspinnen und Mastschweinen 7.Bonner Symposium beleuchtet Mensch-Tier-Verhältnisse

Bonn · Haplopelma lividum ist eine kobaltblaue Vogelspinnenart und beliebt unter deutschen Exotenhaltern. Das Berliner Polizeirecht zählt sie allerdings zu den gefährlichen Tieren, dessen nichtgewerbliche Haltung verboten ist. Tade Matthias Spranger sieht darin einen Widerspruch.

Außerhalb des Labors wird die Maus oftmals zum verhätschelten Haustier.

Außerhalb des Labors wird die Maus oftmals zum verhätschelten Haustier.

Foto: dpa

"Im Zusammenhang mit Haplopelma gab es noch keine Todesfälle. Dagegen gibt es zahlreiche schwere Reitunfälle und dennoch keine Polizeiverordnung zu Pferden", sagte der Rechtswissenschaftler zu Beginn des 7. Bonner Symposiums "Hund, Huhn, Haplopelma - Dimensionen der Normierung von Mensch-Tier-Verhältnissen".

Es ging um rechtliche Inkonsistenzen sowie ethische Herausforderungen bei der Tierhaltung und des Tierschutzes. Veranstalter war die Nachwuchsforschergruppe des Bundesforschungsministeriums "Normierung in den Modernen Lebenswissenschaften" am Institut für Wissenschaft und Ethik der Uni Bonn. In rechtlicher Hinsicht gibt es laut Spranger viele unregulierte Bereiche. Zum Beispiel mangele es an Kontrollen in der privaten Heimtierhaltung. "Es fehlen zudem einheitliche Prinzipien. Wir brauchen ein Tierschutzrecht mit einer einheitlichen Methodik", so Spranger.

Probleme in der Nutztierhaltung skizzierte Lars Schrader vom Institut für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Löffler-Instituts in Celle. So ist für Mastschweine Beschäftigungsmaterial zwar gesetzlich vorgeschrieben. Doch die häufig verwendeten Materialien würden die Schweine unterfordern und zum blutigen Schwanzbeißen führen. "Nur mehr Platz und das Angebot von Stroh könnte helfen, aber das ist natürlich mit höheren Produktionskosten verbunden", sagte Schrader.

Der Philosoph Peter Kunzmann (Uni Jena) brachte diese Problematik mit dem Begriff "Zollstock-Tierschutz" auf den Punkt. "Die Rechtsetzung sichert eigentlich nur Mindestnormen für die Tierhaltung, zementiert sie aber dadurch als Standardnormen. Wo Verbesserungen möglich sind, sind sie auch moralisch geboten." Handel und Verbraucher müssten eine gute Tierhaltung jedoch honorieren. Dass es auch im Bereich der Tierversuche Ungereimtheiten gibt, machte Physiologe Rainer Nobiling von der Uni Heidelberg deutlich. Die Politik wolle Tierversuche zwar verringern, "aber gleichzeitig steigert sie die Anzahl durch die Einführung von neuen Tests". Derzeit würden in Deutschland pro Jahr etwa 1,5 Millionen Tiere für Tierversuche verwendet.

Der Ethiker Johann S. Ach von der Uni Münster zeigte anhand dem Beispiel der Labormaus, wie widersprüchlich Mensch-Tier-Beziehungen heutzutage sind: Außerhalb des Laborkäfigs wird die Maus zum Ungeziefer - oder zum verhätschelten Haustier.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort