Ausländische Studierende: "Weder BAföG- noch kreditberechtigt"

500 Euro Studiengebühren und 150 Euro Betreuungsbeitrag pro Halbjahr

Bonn. (sj) Seit Sommersemester 2007 erhebt die Bonner Alma mater von allen Studenten 500 Euro Studiengebühren pro Halbjahr. Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zahlen zusätzlich 150 Euro Betreuungsbeitrag, von dem etwa Sprachkurse für sie finanziert werden.

"Bei der Erhebung der Studiengebühren hat man nicht an die Folgen für ausländische Studierende gedacht", kritisiert ein polnischer Student, der seit vier Jahren an der Universität Bonn studiert. "Wir sind weder BAföG- noch kreditberechtigt."

"Hätte ich damals gewusst, dass solche Kosten auf mich zukommen, hätte ich mich wahrscheinlich gegen ein Studium in Deutschland entschlossen", meint der Student. Zur Vorfinanzierung der Studiengebühren können Studierende in NRW einkommensunabhängig ein Darlehen der NRW-Bank beantragen.

Zusammen mit dem BAföG ist die Rückzahlung auf maximal 10 000 Euro begrenzt. 18 Prozent der Studienbeiträge fließen in einen Ausfallfonds, der für nicht zurückgezahlte Studiendarlehen einspringt. "Es sieht also so aus, dass ich keinen Kredit bekomme, aber die Darlehen für die deutschen Studenten mitfinanziere", beanstandet der polnische Student.

"Die Hochschulen in NRW müssen einen Teil der Studiengebühren dafür verwenden, die BAföG-Risiken abzufangen", erläutert Prorektor Professor Wolfgang Löwer von der Universität Bonn auf Anfrage. Ausländische Studierende seien jedoch nicht Teil des sozialen Sicherungssystems. Sie bezahlten - wie alle - ihre 500 Euro pro Semester, um zu einem geringen Teil zur Finanzierung ihres Studienplatzes beizutragen.

"Ausländer sind keine Staatsbürger, sondern Gäste, die uns sehr willkommen sind. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf ein entgeltfreies oder ein weitgehend aus Steuern finanziertes Studium - wie es etwa durch BAföG möglich ist", so Löwer weiter. "Auch unsere Nachbarländer erheben Studiengebühren für Ausländer. Alle Gäste haben außerdem eine Erklärung unterschrieben, dass sie ihr Auskommen in Deutschland finanzieren können."

Wer ein Studiendarlehen der NRW-Bank in Anspruch nehmen möchte, muss dieselben Bedingungen erfüllen wie für das BAföG. Laut nordrhein-westfälischem Innovationsministerium erhalten neben Deutschen im Sinne des Grundgesetzes bestimmte ausländische Auszubildende Förderung, wenn etwa ein Elternteil beziehungsweise der Ehegatte Deutscher oder der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist.

In weitem Umfang seien auch Auszubildende aus EU-Mitgliedstaaten mit inländischem Wohnsitz in die BAföG-Förderung einbezogen. Anderen Ausländern, auch EU-Ausländern, werde im Regelfall Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf beziehungsweise drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren.

"Diese Ausnahmen treffen auf mich und die meisten ausländischen Studierenden nicht zu", sagt der Student aus Polen. "Wir bekommen deshalb weder BAföG noch Studiendarlehen." Attraktive Lehr- und Studienbedingungen seien ein Anreiz für die begabtesten Studieninteressierten, nach NRW zu kommen, meint Minister Andreas Pinkwart.

"Und dafür werden die Studienbeiträge eingesetzt." Für Begabte, die die Beiträge nicht aufbringen könnten, sei es den Hochschulen möglich, Ausnahmen von der Beitragspflicht zuzulassen oder Stipendienfonds einrichten. Darüber hinaus könnten die Hochschulen auch im Rahmen von gegenseitigen Abkommen mit ausländischen Hochschulen auf Beiträge verzichten.

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