App „SafeVac 2.0“ & Co. So können Sie Nebenwirkungen der Corona-Impfung melden

Service | Bonn · Fieber, Schüttelfrost, Gliederschmerzen: Wer nach einer Corona-Impfung Nebenwirkungen verspürt, kann diese per App an das Paul-Ehrlich-Institut melden. Damit soll die Datengrundlage zur Verträglichkeit der verschiedenen Impfstoffe ausgebaut werden.

 Eine junge Frau erhält eine Corona-Impfung. Nebenwirkungen können über die App „SafeVac 2.0“ des Paul-Ehrlich-Instituts gemeldet werden. (Symbolbild)

Eine junge Frau erhält eine Corona-Impfung. Nebenwirkungen können über die App „SafeVac 2.0“ des Paul-Ehrlich-Instituts gemeldet werden. (Symbolbild)

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Seit Beginn der Corona-Impfkampagne haben bereits mehr als 37 Millionen Menschen in Deutschland mindestens eine Impfdosis erhalten. Rund 20 Prozent der Bevölkerung, also mehr als 16 Millionen Menschen, sind bereits vollständig immunisiert (Stand: 4. Juni 2021). Viele warten aber immer noch darauf, mit dem Mittel von Biontech, Moderna, Astrazeneca oder Johnson&Johnson geimpft zu werden.

Die Impfstoffe wurden alle erst vor wenigen Monaten zugelassen, innerhalb kurzer Zeit werden viele Menschen damit geimpft. Um die Verträglichkeit der Vakzine zeitnah und auf breiter Basis zu erfassen, hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Smartphone-App entwickelt. Über „SafeVac 2.0“ können Geimpfte digital Auskunft darüber geben, wie sie die Impfung vertragen haben. „Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Beobachtungsstudie tragen so aktiv dazu bei, weitere Erkenntnisse über COVID-19-Impfstoffe zu gewinnen“, betont das Institut, das unter anderem für die Zulassung sowie die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln in Deutschland zuständig ist.

Corona-Impfung: Nebenwirkungen via „SafeVac 2.0“ melden - so geht’s

Warum geimpfte „SafeVac 2.0“ nutzen sollten? „Je mehr geimpfte Erwachsene teilnehmen und Informationen übermitteln, desto aussagekräftiger sind die entsprechenden Daten“, erklärt das PEI.

Die App „SafeVac 2.0“ gibt es zum kostenlosen Download im Google-PlayStore für Android-Geräte sowie im Apple App Store für iOS-Geräte.

Wer die App nutzt, muss zunächst angeben, welche Dosis und welchen Impfstoff er oder sie erhalten hat. Hierzu muss auch die Chargennummer der Impfung angegeben werden, die aus dem Impfpass entnommen werden kann. Drei beziehungsweise vier Wochen nach jeder Corona-Impfung werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach gesundheitlichen Beschwerden befragt (siebenmal innerhalb von drei Wochen nach der ersten Impfung und achtmal innerhalb von vier Wochen nach der zweiten Impfung). Weitere Befragungen zum gesundheitlichen Befinden erfolgen sechs und zwölf Monate nach der letzten Impfung. Das PEI erfasst über „SafeVac 2.0“ zudem, ob die Impfung vor einer Corona-Infektion geschützt hat oder ob eine Covid-19-Erkrankung aufgetreten ist.

„SafeVac 2.0“-Datenschutz: Informationen werden verschlüsselt gespeichert

Alle Informationen, die Nutzerinnen und Nutzer der „SafeVac 2.0“-App angeben, werden verschlüsselt auf dem Smartphone gespeichert und mit einer Zufallsnummer an das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt, sobald eine Online-Verbindung besteht. Das PEI betont: „Das Paul-Ehrlich-Institut kann zu keinem Zeitpunkt die Meldung nachverfolgen und erfährt weder Namen noch Mobilfunknummer der Teilnehmenden.“ Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Befragung freiwillig ist und jederzeit beendet werden kann.

Weitere Informationen zu „SafeVac 2.0“ stellt das Paul-Ehrlich-Institut hier zur Verfügung. Über das Portal nebenwirkungen.bund.de wurden Nebenwirkungen bereits vor der Corona-Pandemie erfasst, beispielsweise nach einer Tetanus- oder Hepatitis-Impfung. Dort können seit Beginn der Corona-Impfkampagne auch Nebenwirkungen der Corona-Impfung gemeldet werden. Nebenwirkungen können natürlich auch dem Hausarzt oder der Hausärztin gemeldet werden.

Corona-Impfung: Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Welche Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung möglich sind, erläutert das Robert-Koch-Institut im Aufklärungsmerkblatt, das sowohl vor einer Impfung mit einem der mRNA-Impfstoffe von Biontech oder Moderna als auch vor einer Impfung mit den Vektor-Impfstoffen von Astrazeneca oder Johnson&Johnson vom Arzt sowie der geimpften Person unterschrieben werden muss. Aufgeführt werden unter anderem Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen, Schüttelfrost sowie Fieber und Übelkeit. Im Aufklärungsmerkblatt heißt es: „Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträchtigungen begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche Behandlung.“

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