NRWs „Hochschulen für Angewandte Wissenschaft“ erhalten das Promotionsrecht Der Doktorgrad kommt künftig nicht mehr nur von der Uni

Essen / Sankt Augustin · Nach zwölf Jahren der Verhandlungen: Die 21 staatlichen und staatlich refinanzierten „Hochschulen für Angewandte Wissenschaft“ (vulgo: Fachhochschulen) in NRW haben vom Land das Promotionsrecht erhalten. Auch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg freut sich.

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg übt schon mal: Die 21 staatlichen oder staatlich finanzierten „Hochschulen für angewandte Wissenschaft“ in NRW haben das Promotionsrecht erhalten.

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg übt schon mal: Die 21 staatlichen oder staatlich finanzierten „Hochschulen für angewandte Wissenschaft“ in NRW haben das Promotionsrecht erhalten.

Foto: Eric Lichtenscheidt, H-BRS

Ein mehr als ein Jahrzehnt währender langer Marsch durch die Institutionen ist am Ziel: Das Promotionskolleg NRW, ein Netzwerk der 21 staatlichen oder staatlich refinanzierten „Hochschulen für Angewandte Wissenschaft“ im Land (HAWs, früher als Fachhochschulen bekannt), darf künftig eigenständig Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade verleihen.

Eine Kooperation mit Universitäten, wie bislang für promotionswillige HAW-Student(inn)en verpflichtend, ist fortan nicht mehr nötig. Das gab Wissenschaftsministerin Ina Brandes heute bei einem Festakt in Essen bekannt. „Endlich! Wir sind überglücklich“, freut sich Professor Rainer Herpers, Gründungsdirektor am Kolleg. „Darauf haben wir zwölf Jahre lang hingearbeitet.“

„Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind ein wichtiger Eckpfeiler der exzellenten Wissenschaftslandschaft Nordrhein-Westfalens“, erklärte Brandes. „Sie binden ein praxisnahes Studienangebot, innovative Forschung und eine enge Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft zusammen.“ Damit seien sie „besonders attraktiv für junge Menschen, die Theorie und Praxis miteinander verknüpfen wollen“.

„Ein sehr wichtiger, wissenschaftspolitisch konsequenter Schritt“, sagt auch Professor Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) und Vorstandsmitglied des Promotionskollegs. Das eigene Promotionsrecht werde „der angewandten Forschung einen deutlichen Schub geben und NRW als Wissenschaftsland insgesamt weiter stärken“.

Die HAWs würden dadurch „attraktiver für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ und könnten „ihr großes Potenzial nun besser entfalten, indem sie neue Forschungstöpfe, die ihnen bisher verschlossen waren, erschließen können“. Die Verleihung gilt unbefristet; nach acht bis zehn Jahren ist eine wissenschaftliche Begutachtung vorgesehen.

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