Sterbehilfe Klinik-Direktor für Palliativmedizin nimmt Stellung zur Debatte

BONN · Aktive Sterbehilfe, das Töten auf Verlangen, ist in Deutschland verboten; Beihilfe zum Suizid, etwa das Überlassen eines tödlichen Medikaments, ist aber straffrei. 2011 hat der Ärztetag das Berufsrecht verschärft: Deutschen Medizinern ist es demnach verboten, beim Suizid zu assistieren. Und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe plant, auch per Gesetz jede Form der Suizidhilfe zu verbieten.

 "Arzt geworden, um Leiden zu lindern": Lukas Radbruch ist Palliativmediziner.

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Foto: privat
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