Kommission überwacht Studienorganisation der Uni Bonn

Keine Nachteile durch verspätetes Nachrückverfahren - Kriterien und Verfahren zur Rückerstattung von Studienbeiträgen bestimmt

Kommission überwacht Studienorganisation der Uni Bonn
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Bonn. (sj) Die Kriterien für die Vergabe von Blockpraktikaplätzen sind nicht transparent. Ein Hochschullehrer bemängelt die technische Ausstattung eines Labors. In einem anderen Fall führte die Zulassung einer Studentin im Nachrückverfahren erst sechs Wochen nach Semesterbeginn dazu, dass eine Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich ist.

Das sind typische Fälle, mit denen sich das Prüfungsgremium zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation der Universität Bonn befasst. Zum Fall des Nachrückverfahrens der Studentin: "Das Prüfungsgremium und die Verwaltung haben daraufhin Kriterien und ein Verfahren für eine Rückerstattung von Studienbeiträgen bestimmt", berichtet Kommissionsvorsitzender Klaus-Dieter Schnapauff. "Zu solchen Fällen wird es nun absehbar nicht mehr kommen, weil das Zulassungsverfahren so gestrafft worden ist, dass es mit Aufnahme des Studienbetriebs abgeschlossen ist."

Das Gremium prüft die Qualität der Studien- und Prüfungsorganisation an der Universität Bonn. Themen sind laut Schnapauff insbesondere die Organisation des Lehrbetriebes nach den Vorgaben des Studienplanes, die Einhaltung der Kriterien für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit einer Begrenzung der Teilnehmerzahl und die Einhaltung von Mitteilungsfristen für Prüfungsergebnisse. "Dabei geht es auch darum, ob die Studierenden eine angemessene Gegenleistung für ihre Studiengebührenbeiträge bekommen", sagt der Vorsitzende. Die Hochschulverwaltung entscheide über die Rückerstattung der Beiträge.

Die Kommission hat etwa vor einem Jahr ihre Arbeit aufgenommen. Etwa 20 bis 30 Eingaben sind mittlerweile bei dem Gremium eingegangen - überwiegend von Studierenden. "Alle Angehörigen der Universität können sich mit Kritik und Anregungen an uns wenden", sagt Schnapauff. Die Prüfkommission besteht aus dem externen Vorsitzenden und 13 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern, darunter sieben Studierende, vier Professoren und jeweils einem Mitarbeiter aus der Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung. "Die Zusammenarbeit ist sehr gut, auch die Unterstützung durch die Hochschulverwaltung", sagt Schnapauff.

Es habe sich als Vorteil erwiesen, dass einige Studiendekane vertreten sind, die ihr Fachwissen und ihre Erfahrung mit einbringen. "Außerdem nehmen die Studierenden sehr konstruktiv und hilfreich an den Beratungen teil." Mehrheitsentscheidungen sind erforderlich. Wenn es ein Patt geben sollte, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. "Das ist aber Theorie, bislang haben wir alle Entscheidungen im Einvernehmen getroffen", berichtet Schnapauff.

Die Vorschläge des Gremiums sind nicht bindend. "Hochschulen leben vom Geist der Selbstverwaltung", meint er. "Wir wollen uns in gar keiner Weise an die Stelle der zuständigen Gremien setzen, deren Verantwortung übernehmen, sondern Hinweise und Empfehlungen geben." Der Bekanntheitsgrad des Gremiums könne noch verbessert werden. "Wir sind aber auf einem guten Weg."

Kontakt: Eingaben an das Prüfungsgremium für die Qualität der Lehr- und Prüfungsorganisation, Universität Bonn, 53012 Bonn, E-Mail: stbag-gremium@uni-bonn.de

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