Plagiatsvorwürfe an der Uni Bonn Margarita Mathiopoulos geht in die nächste Instanz

BONN · Der Gerichtsstreit um die Bonner Doktorarbeit der prominenten Politikberaterin Margarita Mathiopoulos aus dem Jahre 1986 geht jetzt in die Verlängerung. Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am vergangenen Donnerstag der Philosophischen Fakultät der Uni Bonn recht gegeben, die den Doktorgrad 2012 wegen Plagiats aberkannt hatte. Das Urteil lässt aber eine Überprüfung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin zu.

"Diese Chance werden wir nutzen", sagen Mathiopoulos' Anwälte. Strittig ist letztlich, ob die Fakultät bei einer ersten Überprüfung 1991 endgültig auf die Titelrücknahme verzichtet hat oder nicht. Tatsächlich schien den Professoren schon damals klar, dass eine mangelhafte Zitierweise ein "durchgängiges" Strickmuster der Dissertation war.

Gleichzeitig wies das OVG die Klage eines privaten "Wissenschaftsberaters" gegen den Entzug seines Bonner Doktorgrades von 1981 zurück. Der damals mit Höchstnote promovierte Pädagoge wurde 2009 rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er einen Doktorvater seiner Kunden bestochen hatte. Nach der Promotionsordnung kann der Doktorgrad schon bei einer einjährigen Haftstrafe aberkannt werden. Das OVG folgt dieser Ansicht mit der Einschränkung, dass es sich im konkreten Fall um eine "wissenschaftsbezogene" Straftat handle. Im Unterschied dazu können etwa Steuerdelikte oder Mord und Totschlag den Doktorgrad nachträglich nicht gefährden. Auch der Ex-Wissenschaftsberater hat die Möglichkeit, noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Demgegenüber ist der Fall eines Bonner Nachwuchsjuristen, der im Sommer dieses Jahres unter seinem eigenen Namen eine Prüfungsaufgabe aus der Feder des Bochumer Professors Jacob Joussen als Zeitschriftenaufsatz veröffentlicht hatte, jetzt offenbar abgeschlossen. Rechtsprofessor Christian Hillgruber, der eine Untersuchungskommission zum Plagiatsverdacht geleitet hat, bestätigte dem GA, dass der betroffene Akademische Rat mittlerweile seine Uni-Stelle gekündigt hat und nun wohl eine Anwaltskarriere anstrebt. Mit dem Ausscheiden aus dem Hochschuldienst muss der Ex-Mitarbeiter für seinen Wissenschaftsbetrug höchstens noch eine akademische "Rüge" im verschlossenen Briefumschlag befürchten, hat aber darüber hinaus keinerlei negative Konsequenzen zu erwarten.

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