Zentrale Anlaufstelle für Beschwerden nimmt Arbeit auf

Beratung über Qualitätsmängel in der Lehre und Erarbeitung von Verbesserungsvorschläge

Zentrale Anlaufstelle für Beschwerden nimmt Arbeit auf
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Bonn. Das zwingend notwenige Hauptseminar ist für die nächsten drei Semester ausgebucht. Ein Prüfungsergebnis lässt schon seit einer Ewigkeit auf sich warten. Oder eine Vorlesung fällt über längere Zeit aus, weil der Dozent erkrankt und keine Vertretung organisiert ist.

Das sind allesamt denkbare Fälle, für die das neue "Prüfungsgremium zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation" zuständig ist, das vor wenigen Monaten an der Universität Bonn seine Arbeit aufgenommen hat. Es bearbeitet Beschwerden zu Qualitätsmängeln in der Lehre, ist aber auch für Vorschläge zur Verbesserung rund ums Studium offen.

Die Prüfkommission besteht aus dem externen Vorsitzenden und 13 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern, darunter sieben Studierenden, vier Professoren und jeweils einem Mitarbeiter aus der Wissenschaft sowie der Technik und Verwaltung. Dem Gremium steht Klaus-Dieter Schnapauff als externer Vorsitzender vor.

Der pensionierte Ministerialdirektor im Bundesinnenministerium kennt die Bonner Alma mater noch aus seiner eigenen Studienzeit. "Mein Interesse an der Universität Bonn ist groß", sagt Schnapauff. "Ich habe hier Jura studiert und war auch Assistent des Rektors. Außerdem liegt mir die Verbesserung der Universitätslandschaft am Herzen."

Studierende können sich an das Gremium wenden, dann kommt das Thema auf die Tagesordnung. In der Regel wird daraufhin die zuständige Stelle der Universität gebeten, sich dazu zu äußern. "Wir sind zurzeit noch dabei, Kriterien und Maßstäbe zu entwickeln", sagt der Vorsitzende des Prüfgremiums.

Nach den Beratungen werden Stellungnahmen, Vorschläge und Empfehlungen an die zuständigen Gremien der Universität weitergeleitet. "Bisher hat es zwei Sitzungen gegeben", sagt Schnapauff. "Sie waren sehr interessant und konstruktiv." Die nächste findet zu Beginn des Wintersemesters statt. Erste Eingaben stehen bereits auf der Tagesordnung.

Die Vorschläge des Prüfgremiums sind rechtlich zwar nicht bindend. "Doch stehen die Universitätsleitung und die Fakultäten in Zugzwang, Missstände zu beseitigen", sagt Professor Wolfgang Löwer, Prorektor für Planung und Finanzen an der Universität Bonn. "Durch die Kommission wird schließlich die Stimme der Beschwerdeführer hörbarer."

Die Landesregierung hat festgeschrieben, dass solche Prüfungsgremien an den Hochschulen eingerichtet werden müssen, die Studiengebühren erheben. Bei erheblichen Mängeln sollen laut Ministerium Studienbeiträge ermäßigt oder auch ganz erlassen werden können. Solche Fälle hat es demnach bereits gegeben.

"Es gibt keinen individuell einklagbaren Rechtsanspruch für die Geld-zurück-Garantie", teilte Innovationsminister Andreas Pinkwart auf Anfrage mit. "Studierende und Professoren sollen sich im Hörsaal und nicht im Gerichtssaal treffen." Er sei überzeugt, dass die Hochschulleitungen gut begründeten Empfehlungen der Schiedskommissionen auch folgen werden. "Es lohnt sich, diesen unbürokratischen Weg zu versuchen."

Eine individuelle Garantie sei nicht machbar - allein schon wegen der zu erwartenden Antragsflut, meinte Löwer. "Es ist jedoch klar, dass sich die Lehrbedingungen verbessern müssen." Deshalb sei eine Kontrolle erforderlich, ob die Studienbedingungen den Prüfungsordnungen entsprechen und ob die Finanzmittel richtig eingesetzt werden - dazu zählten freilich auch die Studienbeiträge. Über deren Verwendung entscheiden das Rektorat und die Fakultäten.

"Das Gremium prüft hingegen die Qualität der Lehr- und Studienorganisation insgesamt an der Universität Bonn", sagt Kommissionsvorsitzender Schnapauff. Laut Löwer steht nicht der einzelne Student im Fokus des Gremiums, sondern die Studienbedingungen insgesamt. "Über Beschwerden und Anregungen erfährt die Kommission aber, wo es hakt", ergänzt der Prorektor. Deshalb hätten auch alle etwas davon. "Wir sind jetzt in ganz neuer Weise dazu verpflichtet, das Studium ordnungsgemäß studierbar zu machen."

Etwa 18 Millionen Euro pro Jahr bringen laut Löwer die Studiengebühren zusätzlich in die Kassen der Bonner Alma mater. Die Universität habe von dem Geld etwa bereits in großer Anzahl Bücher angeschafft und die Öffnungszeiten der Bibliotheken verlängert.

Es gibt jetzt auch mehr Tutoren. "Doch bei vielem braucht man Geduld", sagt Löwer. Die Beitrags- und Gebührensatzung der Universität Bonn ist bis 2009 befristet. "Dann wird geprüft, inwieweit die Studienbeiträge die Studienbedingungen verbessert haben", berichtet der Prorektor. Das neue Prüfgremium wird auch dazu eine Stellungnahme abgeben.

Eingaben sind in schriftlicher Form zu richten an das Prüfungsgremium für die Qualität der Lehr- und Prüfungsorganisation, Geschäftsstelle Abteilung 1.2, z.Hd. Frau Gullmann, 53012 Bonn oder per E-Mail gullmann@verwaltung.uni-bonn.de.

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