Ticket, Semesterbeitrag und Mitnahmeregelung Die wichtigsten Infos für Bonner Studenten zum Neun-Euro-Ticket

Service | Bonn · Ab dem 1. Juni ist das Neun-Euro-Ticket gültig. Viele Studenten fragen sich: Wie komme ich an das Ticket? Was passiert mit meinem Semesterticket? Bekomme ich einen Teil des Semesterbeitrags erstattet? Was Studenten zum Neun-Euro-Ticket wissen sollten.

Ab dem 01. Juni kann mit dem Neun-Euro-Ticket der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland genutzt werden.

Ab dem 01. Juni kann mit dem Neun-Euro-Ticket der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland genutzt werden.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Ab dem 1. Juni ist es soweit: Für neun Euro pro Monat kann der gesamte öffentliche Nahverkehr in Deutschland genutzt werden. Drei Monate lang soll das Neun-Euro-Ticket zur Verfügung stehen. In Bonn hat der Verkauf der Tickets bereits begonnen. Auch Studenten, die ohnehin schon durch den Semesterbeitrag über ein NRW-Ticket verfügen, sollen profitieren. Eine Übersicht, was Studenten in Bonn jetzt zum Neun-Euro-Ticket wissen sollten.

Neun-Euro-Ticket im Semesterticket enthalten

Die für Studenten wichtigste Nachricht zuerst: Wer in Bonn und der Region studiert, der besitzt ab dem 1. Juni automatisch das Neun-Euro-Ticket. Es ist nach Angaben des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg bereits im Semesterticket enthalten. Im Juni, Juli und August gilt das Semesterticket daher als deutschlandweit gültiger Fahrausweis für die zweite Klasse des öffentlichen Personennahverkehrs.

Studenten können dann nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland mit Bus und Bahn fahren. Wie auch das Semesterticket gilt das Neun-Euro-Ticket nicht für den Fernverkehr. Regionalzüge sowie der Nahverkehr in den Städten dürfen aber genutzt werden. Welche Ziele mit dem Neun-Euro-Ticket von Bonn aus unkompliziert erreicht werden können, listet dieser Artikel auf.

Semesterbeitrag soll rückerstattet werden

Mit Einführung des Neun-Euro-Tickets sinkt auch der Preis für das Semesterticket im Zeitraum Juni bis August. Da die Beiträge für das Semester bereits gezahlt wurden, sollen Studierende einen Teil ihres Semesterbeitrags erstattet bekommen. Eine einheitliche Vorgabe aus der Politik oder den Verkehrsverbänden gibt es hierbei nicht.

Die Hochschule Bonn/Rhein-Sieg hat bereits angekündigt, dass die zu viel gezahlten Beiträge aus dem Sommer mit dem Semesterbeitrag für das Wintersemester verrechnet werden sollen. Es handelt sich dabei insgesamt um 71 Euro und 60 Cent, die dann angerechnet werden. Wer im Wintersemester nicht mehr an der Hochschule Bonn/Rhein-Sieg studiert, kann ab Oktober einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Dieser Antrag wird nach Angaben der Hochschule gerade noch entworfen und im Anschluss auf der Website der Hochschule zur Verfügung stehen.

Die Universität Bonn hat noch nicht bekannt gegeben, wie die Rückerstattung abgewickelt werden soll. Dass die Studenten einen Teil ihrer Beiträge zurückbekommen, steht bereits fest. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hat dies bereits mitgeteilt. Man befinde sich noch im Austausch mit der Universitätsleitung, so der AStA. Studierende der Uni Bonn sollen zeitnah darüber informiert werden.

Auch die Alanus Hochschule in Alfter hat sich zum genauen Verfahren mit dem Neun-Euro-Ticket geäußert. Zwar ist das NRW-Ticket hier nicht in den Semestergebühren enthalten, es muss aber verpflichtend von allen Studenten in einem Vollzeitstudiengang zusätzlich erworben werden. Eine Rückerstattung im Rahmen des Neun-Euro-Tickets zieht die Hochschule ebenfalls in Betracht, über die letztendliche Umsetzung wird jedoch noch diskutiert.

Mitnahme weiterhin nur im VRS-Gebiet

Auch wenn Studenten ab dem 1. Juni mit ihrem Semesterticket in ganz Deutschland fahren können — bei den Mitnahmeregeln bleibt alles beim Alten. Nach wie vor gilt: Unter der Woche ab 19 Uhr und am Wochenende ganztägig darf mit dem Ticket eine weitere Person oder ein Fahrrad mitgenommen werden.

Die Mitnahme-Regel gilt weiterhin nur im VRS-Gebiet, dass neben Bonn und Köln auch den Rhein-Sieg-Kreis, den Rhein-Erft-Kreis, den Kreis Euskirchen sowie den Rheinisch-Bergischen-Kreis umfasst.

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