Kindergeld, Rente und Steuer Das ändert sich ab Juli für Verbraucher

Bonn · Zum 1. Juli haben Verbraucher wieder einiges zu beachten. Es gibt mehr Geld für Kinder und Rentner, dafür wird das Briefporto teurer und Freibeträge steigen - Stichworte Pfändung und Midi-Jobber. Wir geben einen Überblick zu den Änderungen ab Juli.

Familien bekommen ab dem 1. Juli mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind zahlt die Familienkasse nun 204 Euro pro Monat, also zehn Euro mehr als zuvor. Ab dem dritten Kind gibt es 210 Euro, ab dem vierten jeweils 235 Euro im Monat.

Höhere Rente: Verschiedene Stichdaten

Rentner erhalten ebenfalls mehr Geld im Monat. In Westdeutschland gibt es monatlich 3,18 Prozent mehr, in Ostdeutschland 3,91 Prozent. Laut der Experten des Versicherungsunternehmens Arag drückt sich das konkret in 54 Euro bzw. 45 Euro je nach Bundesland aus.

Wer seine Rente erst seit April 2004 bezieht, spürt die Erhöhung erst Ende Juli auf dem Konto. Hat man seine Rente davor angetreten, wird das Plus schon ab Ende Juni ausgezahlt. Wie viel mehr Geld fließt, steht in der sogenannten Rentenanpassungsmitteilung, die zwischen dem 7. Juni und dem 24. Juli verschickt werden soll.

Steuererklärung: Mehr Zeit

Bislang galt der 31. Mai stets als Frist für die Steuerklärung des vorhergehenden Jahres, diese wurde nun verlängert. Bis zum 31. Juli können Verbraucher in diesem Jahr ihre Erklärung für das Steuerjahr 2018 einreichen.

Deutsche Post: Briefe und Karten werden teurer

Die deutsche Post passt erneut die Preise für das Porto von Briefen an. 80 Cent werden so für den Standardbrief ab dem 1. Juli fällig. Nach über 16 Jahren werden auch Postkarten erstmalig teurer. Seit 2003 blieb der Preis von 45 Cent unverändert, ab Juli werden es 60 Cent sein.

  • Postkarte: 60 Cent (ehemals 45 Cent)
  • Standardbrief, bis 20 Gramm: 80 Cent (ehemals 70 Cent)
  • Kompaktbrief, bis 50 Gramm: 95 Cent (ehemals 85 Cent)
  • Großbrief, bis 500 Gramm: 1,55 Euro (ehemals 1,45 Euro)
  • Maxibrief, bis 1000 Gramm: 2,70 Euro (ehemals 2,60 Euro)

Midijobber: Deutlich höhere Verdienstgrenze

Als Midijobber konnten sich bislang Menschen in Deutschland bezeichnen, die maximal 850 Euro im Monat verdient haben. Ab dem 1. Juli steigt die Grenze auf 1300 Euro, was bundesweit laut Arbeitsministerium etwa 3,5 Millionen Menschen betreffe. Trotz reduzierter Sozialversicherungsbeiträge und ohne Beitragszahlung zur Rente, gibt es ab Juli die volle Rentenanwartschaft.

Für Arbeitnehmer bedeute das, es werde attraktiver von einem versicherungsfreien Minijob in ein versicherungspflichtiges Verhältnis zu wechseln, so die Experten von Arag.

Pfändungsfreigrenzen

Schließlich steigen ebenfalls die Pfändungsfreigrenzen um rund vier Prozent. Bei einer Pfändung auf der untersten Einkommensstufe gilt ein Freibetrag von 1179,99 Euro, das Pfändungsschutzkonto deckt 1178,59 Euro. Arbeitgeber und Kreditinstitute müssen die neuen Grenzen automatisch beachten.

Gibt es individuelle Absprachen mit dem Gericht oder einer Vollstreckungsstelle, muss der Schuldner selbst eingreifen und eine Änderung veranlassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Freude an der Herausforderung
Mein Gericht: Benedikt Frechen Freude an der Herausforderung
Comeback eines Klassikers
Mein Wein: Retsina Comeback eines Klassikers
Zum Thema
Aus dem Ressort