Bei Essenskauf im Netz auf Menge und Herkunft achten

München · Manchmal ist es ganz praktisch, Lebensmittel online zu bestellen. Dabei sollten Verbraucher ihr Augenmerk aber auf die Mengen richten - denn per Mausklick kauft es sich anders als im Laden. Bei ausländischen Produkten ist besondere Vorsicht geboten.

 Beim Onlinekauf gelten andere Regeln: Das Widerrufs- und Rückgaberecht umfasst verderbliche Lebensmittel nicht. Foto: Sven Hoppe

Beim Onlinekauf gelten andere Regeln: Das Widerrufs- und Rückgaberecht umfasst verderbliche Lebensmittel nicht. Foto: Sven Hoppe

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Wer seine Lebensmittel per Mausklick im Internet ordert, sollte genau auf Füllmenge, Verpackungseinheit und Zutatenliste schauen. Sonst bestellt man womöglich zu viel Ware oder Produkte mit Inhaltsstoffen, auf die man allergisch reagiert. Denn viele Shops lieferten Infos zu Menge und Zutaten erst mit der Ware, warnt Rainer Seidlitz vom TÜV Süd.

Verbraucher sollten zudem beachten, dass das sonst im Internethandel gültige Widerrufs- und Rückgaberecht nicht für verderbliche Lebensmittel gilt. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin hin. Um zu wissen, welche Regeln für den Kauf gelten, rät die Behörde Verbrauchern, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Internetshops genau zu lesen.

Vorsicht ist laut einem neuen BVL-Flyer auch bei Lebensmitteln aus dem Ausland geboten: Bei den Kontrollen gelten vor allem im Nicht-EU-Ausland andere Rechtsgrundlagen. So können eventuell gesundheitlich bedenkliche Zusatzstoffe in die Produkte gelangen. Wer Lebensmittel online kauft, sollte grundsätzlich darauf achten, dass alle Angaben deutschsprachig sind und plausibel wirken.

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