Vorsicht beim Kauf Vorsicht beim Kauf: Weizenmehl in Roggenbrötchen
München · Roggen oder Weizen? Nicht immer stimmt der Name eines Brötchens mit den Zutaten vollständig überein. Wer sicher gehen will, dass ausschließlich Roggen verarbeitet wurde, sollte sich die Backware genauer ansehen.
08.09.2016
, 05:00 Uhr
Beim Kauf eines Roggenbrötchens sollte man nicht davon ausgehen, dass es ausschließlich aus Roggenmehl gebacken wurde. Lediglich ein Mindestanteil von 50 Prozent ist vorgeschrieben, erläutert die Verbraucherzentrale Bayern.
Deshalb kann das Roggenbrötchen zur Hälfte zum Beispiel aus Weizenmehl bestehen. Wurde ausschließlich Roggenmehl verwendet, erkennen Verbraucher es daran, dass das Brötchen flacher, fester und klebriger ist als Weizengebäck.