Pfandbehälter für Gastronomie Wie die Regierung künftig Verpackungsmüll einsparen will

Berlin · Bundesumweltministerin Schulze will den Verpackungsmüll reduzieren. Ihren Vorschlag hat das Bundeskabinett nun gebilligt. Für Verbraucher und Gastronomen könnte sich einiges ändern.

 Die Bundesumweltministerin hat ein neues Verpackungsgesetz vorgestellt: Die Novelle sieht etwa die Pflicht eines Angebots von Mehrwegverpackungen im Take-Away-Bereich vor. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Bundesumweltministerin hat ein neues Verpackungsgesetz vorgestellt: Die Novelle sieht etwa die Pflicht eines Angebots von Mehrwegverpackungen im Take-Away-Bereich vor. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Foto: Bernd von Jutrczenka

Ob Kaffee im Pappbecher oder mal eben schnell ein Salat in der Wegwerfbox: Die Menge an Verpackungsmüll nimmt in Deutschland jährlich zu, im Jahr 2018 erreichte sie laut Umweltbundesamt ein Rekordhoch von 18,9 Millionen Tonnen. In der Corona-Krise sorgen Abhol- und Lieferdienste in so manchem Haushalt für eine Verpackungsflut.

Damit soll künftig Schluss sein, findet Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) - und hat deshalb an diesem Mittwoch eine Änderung des Verpackungsgesetzes ins Kabinett eingebracht. Der Bundestag muss ihr noch zustimmen. Ein Überblick über das, was sich für Verbraucher ändern soll.

Was ist geplant?

Die beiden wichtigsten Maßnahmen betreffen Mehrwegbehälter und die Pfandpflicht. Restaurants, Bistros und Cafés sollen ab 2023 gezwungen sein, neben Einwegbehältern auch Mehrwegoptionen anzubieten. Konkret bedeutet das: Der Verbraucher soll sich zwischen einem Kaffee „to go“ im Pfandbecher und einem im Wegwerfbecher entscheiden können.

Eine weitere Änderung soll schon ab kommendem Jahr gelten: Auf jeden Getränkebehälter aus Plastik soll es künftig Pfand geben. Bislang waren etwa Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Das soll sich nun ändern. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht erst ab 2024.

Welchen Effekt hätte die Pfandpflicht?

Plastikflaschen sind nach wie vor beliebt, noch längst nicht alle sind Teil des Pfandsystems. Nach einer Untersuchung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung im Auftrag des Forums PET wurden im Jahr 2019 deutschlandweit knapp 450 Kilotonnen Einweg-PET-Getränkeflaschen verbraucht. PET ist die Plastikart, aus der die meisten Getränkeflaschen hergestellt werden. Zehn Prozent der benutzten Behälter, also 44,2 Kilotonnen waren Flaschen ohne Pfand. Eine Kilotonne entspricht 1000 Tonnen.

Werden Produkte zum Mitnehmen durch die geplanten Änderungen teurer?

Für den Verbraucher sollen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die neuen Pfandregeln machen einzelne Produkte zwar teurer, bei der Rückgabe der Verpackung erhalten Verbraucher ihr Geld aber wieder zurück. Für Wirtschaft und Verwaltung entstehen bei der Einführung zusätzliche Kosten.

Müssen alle Restaurants und Bistros künftig Mehrwegbehälter anbieten?

Nein. Eine Ausnahme gilt für Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und maximal fünf Mitarbeitern. Dort soll es künftig reichen, wenn die Anbieter von Speisen und Getränken diese in vom Kunden mitgebrachte Mehrwegbehälter füllen und Informationen zu Mehrwegoptionen sichtbar anbieten. Für Filialen großer Ketten soll diese Ausnahme aber nicht gelten. Sie müssen auch dann, wenn sie kleiner sind als 80 Quadratmeter, zusätzlich zu den Einwegoptionen auch Mehrwegbehälter anbieten.

Was ist darüber hinaus geplant?

Erstmals soll eine Mindestrezyklatquote für bestimmte Verpackungen vorgeschrieben werden. Das heißt: Mindestens 25 Prozent Altplastik sollen ab 2025 in einer Getränkeplastikflasche verarbeitet sein. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Hersteller von sämtlichen Einwegkunststoff-Getränkeflaschen diese nur noch dann verkaufen, wenn sie zu mindestens 30 Prozent aus Kunststoffrezyklaten bestehen. Diese Regel soll EU-weit gelten. Bei der Mindesrezyklatquote können Hersteller allerdings selbst entscheiden, ob sie die Quote pro Flasche erfüllen oder über das Jahr verteilt und auf die gesamte Flaschenproduktion angewendet erfüllen wollen.

Was ist mit Online-Angeboten?

Gerade in der Corona-Pandemie bestellen viele Menschen im Internet. Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen sowie ihre Dienstleister müssen künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten. Das gilt beispielsweise auch für Online-Anbieter wie Amazon. Bislang gelten die Regelungen im Verpackungsgesetz nur für den stationären Handel.

Wie geht es nach dem Kabinettsbeschluss weiter?

Mit dem geplanten Gesetz setzt Deutschland nach und nach eine im Jahr 2019 in Kraft getretene EU-Richtlinie in nationales Recht um. Ziel ist es, die negativen Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu verringern. Nach dem Kabinettsbeschluss muss noch der Bundestag die Änderung im Verpackungsgesetz verabschieden.

Wie sind die Reaktionen auf die Pläne?

Mehrere Verbände wie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) oder der Verband der Kunststofferzeuger Plastics Europe Deutschland (PED) befürworten die Maßnahmen. Die Deutsche Umwelthilfe findet den Entwurf nicht ambitioniert genug. Sie fordert eine zusätzliche Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent für Becher „to go“ und Essensboxen aus Einwegplastik, die zur Förderung von Mehrwegsystemen eingesetzt werden soll. Außerdem müsse es auch Pfand auf Getränkekartons geben, da von ihnen viele achtlos in der Umwelt entsorgt und zu wenige recycelt würden.

Kritik kommt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). „Wir befinden uns in einer Situation, in der unsere Branche ums Überleben kämpft“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der dpa. „Ich bitte um Verständnis, dass neue Dokumentationspflichten für die Gaststätten und zusätzliche Kosten durch die Einführung der Mehrwegsysteme inmitten einer Pandemie nicht mit Begeisterung aufgenommen werden.“ Eine nachhaltige Unternehmensführung sei für die Branche ungeachtet dessen „elementar wichtig“.

Wollen Verbraucher ihren Müll reduzieren?

Laut einer repräsentativen Umfrage der Umweltschutzorganisation WWF und des Deutschen Verpackungsinstituts e.V. (dvi) ist das der Fall. „Die Menschen sind bereit, nachhaltigere Lösungen aktiv zu unterstützen und ihren Teil zur Kreislaufwirtschaft beizutragen, indem sie Verpackungen nach Gebrauch zum Pfandautomaten bringen oder über den Gelben Sack ins Recycling schicken“, sagt dvi-Geschäftsführerin Kim Cheng.

Während der Corona-Pandemie habe sich die allgemeine Pfandbereitschaft in der Bevölkerung erhöht. Inzwischen liege der Anteil der Menschen, die grundsätzlich auch weitere Verpackungen gegen Pfand zurückgeben würden, bei 85 Prozent. Rund acht Prozent aller Befragten lehnen demnach eine Ausweitung ab, da es ihnen entweder zu unhygienisch oder zu aufwendig ist. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) rät von einer Ausweitung der Pfandpflicht auf Milch und Milcherzeugnisse ab und begründet dies mit Hygienebedenken.

© dpa-infocom, dpa:210120-99-102916/4

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