Fragen und Antworten Das sieht das neue "ElterngeldPlus" vor

Berlin · Die große Koalition hat das neue "ElterngeldPlus" auf den Weg gebracht. Es soll Teilzeitbeschäftigten entgegenkommen und die Elternzeit flexibler machen. Hier gibt es die wichtigsten Fakten zur neuen Regelung.

 Mit dem "ElterngeldPlus" sollen keine Elterngeld-Ansprüche mehr verloren gehen, wenn Eltern in Teilzeit arbeiten. Foto: Andreas Gebert

Mit dem "ElterngeldPlus" sollen keine Elterngeld-Ansprüche mehr verloren gehen, wenn Eltern in Teilzeit arbeiten. Foto: Andreas Gebert

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Manche Mutter möchte nach der Geburt eines Kindes früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren - und zumindest schon ein wenig in Teilzeit arbeiten. Bisher gingen dabei Elterngeld-Ansprüche verloren. Mit dem neuen "ElterngeldPlus" für Teilzeit-Beschäftigte wird das anders. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am Mittwoch (4. Juni) gebilligt. Er geht jetzt in die parlamentarischen Beratungen von Bundestag und Bundesrat. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Die wichtigsten Eckpunkte:

Was ist das Wesentliche beim "ElterngeldPlus"?

Im Mittelpunkt stehen die Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte: Bisher wurde das Elterngeld als Lohnersatzleistung nach der Geburt maximal 14 Monate lang gezahlt. Bei Teilzeitarbeit können künftig bis zu 28 Monate Elterngeld bezogen werden. Alleinerziehende können das neue "ElterngeldPlus" im gleichen Maße nutzen.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Teilen sich Vater und Mutter gemeinsam die Betreuung und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate "ElterngeldPlus".

Was ist der Hintergrund?

Laut Umfragen wünschen sich gut 60 Prozent der Mütter und Väter, dass beide Partner in gleichem Umfang arbeiten und sich partnerschaftlich um Haushalt und Familie kümmern - aber nur 14 Prozent schaffen das auch tatsächlich. Das "ElterngeldPlus" sieht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit. Zugleich will sie mit Wirtschaft und Gewerkschaften neue Modelle von familiengerechteren Arbeitszeiten entwickeln.

Was ändert sich bei der Elternzeit?

Wie bisher können Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes unbezahlt Auszeit vom Job nehmen. Neu ist: Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes können Eltern künftig 24 statt wie bisher nur 12 Monate lang die Arbeit unterbrechen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist laut dem Gesetzentwurf dafür nicht erforderlich.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld wird wie bisher nach dem bisherigen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnet und beträgt in der Regel 65 Prozent vom bisherigen Verdienst. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1 800 Euro im Monat. Bei Aufnahme einer Teilzeitarbeit wird das Elterngeld entsprechend halbiert - aber eben länger gezahlt.

Was regelt das Gesetz noch?

Bei Mehrlingsgeburten gibt es im Gesetz eine rechtliche Klarstellung. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch und erhalten einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro.

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