Kinderbonus, Lohnerhöhung, WhatsApp Das ändert sich im Mai für Verbraucher

Service | Bonn · Eltern bekommen einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind, der Mindestlohn für Maler wird angehoben, WhatsApp will seine Nutzungsbedingungen anpassen. Was sich im Mai für Verbraucher ändert.

 Der Mindestlohn für Maler und Lackierer wird angehoben.

Der Mindestlohn für Maler und Lackierer wird angehoben.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Im Mai gibt es einige Änderungen, die Verbraucher beachten sollten und Neuerungen, von denen viele profitieren. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will mit einer Gesetzesänderung den Jugendschutz „ins 21. Jahrhundert“ bringen. Eltern können zudem von einem einmaligen Corona-Zuschuss zum Kindergeld profitieren.

Eltern erhalten einmaligen Kinderbonus

Eltern bekommen einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht. Mehr als zehn Millionen Familien erhalten den Bonus nach Angaben des Familienministeriums. Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Im vergangenen Jahr betrug der Kinderbonus 300 Euro.

Jugendschutz wird zum 1. Mai 2021 reformiert

Ab dem 1. Mai gilt ein reformiertes Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und sexueller Belästigung im Internet schützen soll. Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, falls sich junge Nutzer bedroht oder bedrängt fühlen. Künftig vorgeschrieben sind außerdem einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte sowie Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgeformt werden. Sie kann laut Familienministerium „in letzter Konsequenz“ Bußgelder gegenüber den Anbietern verhängen.

Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer

Vom 1. Mai an steigt der Mindestlohn für Maler und Lackierer in Westdeutschland auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland auf 16,88 Euro. Die Beschäftigten erhalten zudem eine Corona-Prämie von 330 Euro. Auch die Vergütung von Auszubildenden wird erhöht.

User müssen Nutzungsbedingungen für WhatsApp bis Mitte Mai zustimmen

Nutzer von WhatsApp müssen am 15. Mai den neuen Nutzungsbedingungen der App zustimmen, wenn sie den Chat weiter nutzen wollen. Nutzer, die den Richtlinien bis dahin nicht zustimmen, werden die App nur noch sehr eingeschränkt nutzen können. Ursprünglich sollten Nutzer die neuen Bedingungen schon Anfang des Jahres akzeptieren. Nach großem Aufschrei der Community zog WhatsApp sein Vorhaben allerdings vorerst zurück.

Version von Windows 10 wird ab dem 11. Mai nicht mehr unterstützt

Ab dem 11. Mai wird die Version 1909 von Windows 10 nicht mehr unterstützt. Nutzern der Version 1909 rät Microsoft deshalb, mindestens auf die Version 2004 zu aktualisieren. Nicht-unterstützte Versionen der Software sollten nicht mehr genutzt werden, da sie keine Sicherheits-Updates mehr bekommen und somit anfälliger für Sicherheitsrisiken und Viren sind.

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(Mit Material der dpa)
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