Bundesrat stimmt zu Mehr Kinderkrankentage beschlossen

Berlin · Noch ist unklar, wie lange Kitas und Schulen im Lockdown-Betrieb bleiben. Eltern, die deshalb nicht zur Arbeit können, sollen aber möglichst wenig Einkommenseinbußen haben. Entlastung soll es über das Kinderkrankengeld geben.

 Das Kinderkrankengeld soll es auch geben, wenn eine Notbetreuung angeboten wird oder wenn lediglich eine Empfehlung ausgesprochen wurde, die Kinder zu Hause zu betreuen. Foto: Friso Gentsch/dpa/dpa-tmn

Das Kinderkrankengeld soll es auch geben, wenn eine Notbetreuung angeboten wird oder wenn lediglich eine Empfehlung ausgesprochen wurde, die Kinder zu Hause zu betreuen. Foto: Friso Gentsch/dpa/dpa-tmn

Foto: Friso Gentsch

Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes in diesem Jahr ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag hat nun der Bundesrat in einer Sondersitzung den Plänen abschließend zugestimmt.

Eltern, die sich wegen coronabedingter Einschränkungen an Kitas und Schulen von der Arbeit freistellen lassen müssen, sollen dafür auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen können. Die Zahl der Krankentage pro Elternteil wird zudem von 10 auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage.

Nach dem Bundesratsbeschluss kann das Gesetz nach Unterzeichnung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zügig in Kraft treten und soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. „Wir geben damit vielen Familien eine ganz konkrete Hilfe“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). Die Regelung nehme Druck von ihnen. Für Familien mit jungen Kindern und für Alleinerziehende sei die Pandemie eine große Belastung.

Durch die Ausweitung der Kinderkrankentage zumindest gesetzlich Krankenversicherte - für privat Versicherte gilt die Regelung nicht - nicht ganz so große Einkommensverluste hinnehmen. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Normalerweise zahlt es die gesetzliche Krankenkasse, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Bei Kindern mit Behinderung gilt das über diese Altersgrenze hinaus.

Das Krankengeld soll es nun auch geben, wenn der Betrieb an Schulen und Kitas eingeschränkt ist. Das gilt auch, wenn eine Notbetreuung angeboten wird oder wenn lediglich eine Empfehlung ausgesprochen wurde, die Kinder zu Hause zu betreuen. Ausreichen soll eine einfache Bescheinigung von der Schule oder Kita, um den Anspruch gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen. Genaueres regelt die jeweilige Kasse selbst. Auch wer theoretisch im Homeoffice arbeiten könnte, kann das Kinderkrankengeld beantragen.

Nordrhein-Westfalens Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) kritisierte im Bundesrat, dass privat Versicherte von der Regelung ausgenommen sind. Beamte Selbstständige und Freiberufler gingen leer aus. Das sehe er ausgesprochen kritisch, sagte Stamp und forderte den Bund auf, an dieser Stelle nachzujustieren.

Für die gesetzlichen Krankenkassen wird durch die Aufstockung der Kinderkrankentage mit Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Die Kosten sollen durch höhere Zuschüsse vom Bund an die Kassen ausgeglichen werden, ein erster Zuschuss von 300 Millionen Euro soll bis zum 1. April fließen.

Seit Mitte Dezember sind die meisten der mehr als 40 000 Schulen und fast 58 000 Kitas in Deutschland entweder komplett geschlossen und es wird nur Notbetreuung angeboten oder es wurde die Anwesenheitspflicht ausgesetzt und Eltern werden gebeten, ihren Nachwuchs zu Hause zu lassen. Für Abschlussklassen, die vor den Prüfungen stehen, gibt es Ausnahmen.

© dpa-infocom, dpa:210112-99-998202/5

(dpa)
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