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Ab 2023 Pflicht: Alle Informationen zur digitalen Krankschreibung

Wer ab Januar 2023 krank wird, muss keinen gelben Schein mehr auf die Arbeit bringen. Ab dann gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). So können sich Praxen, Krankenkassen und Arbeitgeber eine AU digital übermitteln. Der Arbeitgeber ruft die Daten dann auf Anfrage bei der Krankenversicherung ab. So soll dem Arbeitnehmer die Krankschreibung erleichtert werden.

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