9-Euro-Ticket, Arbeitsrecht. DAZN-Abo Diese Änderungen treten zum 1. August 2022 in Kraft

Bonn · Ab August 2022 gelten einige neue Gesetze und Regeln in Deutschland. Davon betroffen sind unter anderem DAZN-Kunden und Unternehmensgründer. Alle Änderungen finden Sie hier im Überblick.

 Das Neun-Euro-Ticket läuft Ende August 2022 aus.

Das Neun-Euro-Ticket läuft Ende August 2022 aus.

Foto: dpa/Stefan Sauer

Ab August 2022 treten einige Änderungen in Kraft: Die DAZN-Abopreise steigen deutlich, bestimmte Unternehmensgründungen sind künftig auch online möglich. Auch wer seinen Job wechselt, hat ab August 2022 mehr Rechte. Einen Überblick über alle neuen Gesetze und Regeln finden Sie hier.

Mehr Rechte für Arbeitnehmer ab 1. August 2022

Zum 1. August 2022 tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärken soll. Die sogenannte „Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen“ legt fest, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber nachkommen muss. Wer ab dem 1. August 2022 einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, dem müssen künftig bis zum Arbeitsantritt die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt werden. Darunter fallen unter anderem die Höchstdauer der Probezeit, die Höhe des Gehalts, Regelungen zur Vergütung von Überstunden, die vereinbarte Arbeitszeit und Vereinbarungen zu Ruhepausen.

Damit müssen fortan deutlich mehr Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten werden als bisher. Die neue Richtlinie gilt allerdings nur für Verträge, die ab dem 1. August 2022 abgeschlossen werden, nicht aber für bestehende Arbeitsverträge.

9-Euro-Ticket läuft im August 2022 aus

Das Neun-Euro-Ticket geht in die letzte Runde - Ende August 2022 läuft das Ticket für den bundesweiten Nahverkehr aus. Wie es danach weitergeht, ist bislang unklar. Das Neun-Euro-Ticket ist eine der Maßnahmen aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung und soll helfen, die Kosten für Mobilität in Zeiten explodierender Preise vorübergehend zu senken. Viele Bürgerinnen und Bürger fordern eine Verlängerung des Angebots. Bund und Länder rangeln derzeit um ein mögliches Folgeangebot für die beliebten Tickets im Nahverkehr. So gab es bereits den Vorschlag für ein 365-Euro-Jahresticket oder ein 69-Euro-Monatsticket. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat angekündigt, dass er mit einem Nachfolge-Angebot ab Ende 2022 oder Anfang 2023 rechnet.

Übrigens: Wer das Neun-Euro-Ticket im August 2022 nutzen will, darf nicht vergessen, den entsprechenden Fahrschein zu kaufen. Zwar gilt das Neun-Euro-Ticket bundesweit für drei Monate, die Fahrscheine müssen aber für jeden Monat einzeln erworben werden.

Ab August 2022: GmbHs und UGs können online gegründet werden

Zum 1. August tritt das sogenannte „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ in Kraft. Damit können bestimmte Unternehmensformen künftig online gegründet werden. Darunter fallen die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie die Unternehmergesellschaft, kurz "UG" (haftungsbeschränkt). Wer eine solche Unternehmensform gründen will, muss künftig keinen Notartermin vor Ort mehr wahrnehmen. Stattdessen reicht ein Online-Meeting aus.

August 2022: Strom- und Gaspreise steigen voraussichtlich weiter

Auch im August 2022 werden die Energiepreise wohl weiter ansteigen. Denn noch immer droht ein kompletter Gasstopp von russischer Seite. Die Stadtwerke Bonn haben bereits angekündigt, die Strom- und Gaspreise anzuheben. Auch Fernwärme-Kunden müssen sich auf deutliche Preiserhöhungen einstellen.

Weitere Preissteigerungen im August 2022: DAZN verdoppelt Abopreise

Wer den Internet-Sportsender DAZN abonniert hat, muss ab August 2022 deutlich tiefer in die Tasche greifen. Auch für Bestandskunden steigen die Preise drastisch: Ab August 2022 verdoppeln sich bei DAZN die Kosten für ein Monatsabonnement, sie steigen von 14,99 auf 29,99 Euro. Auch die Kosten für andere Abo-Pakete steigen zum August 2022.

Anmerkung: In einer früheren Version dieses Textes berichteten wir über die ab August 2022 gültige Regelung für sogenannte Biosimilar-Medikamente. Diese wurde kurzfristig um ein Jahr verschoben. Wir haben die entsprechende Passage entfernt.

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