Infektionsschutzgesetz Bundestag lockert Maskenpflicht bei Kindern

Berlin · Mit der „Bundesnotbremse“ kam die FFP2-Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen oder beim Friseurbesuch. Sie galt bisher auch für Kinder. Weil dem Gesundheitsminister FFP2-Masken in kleinen Größen fehlen, soll die Pflicht für Jüngere nun entfallen.

 Die FFP2-Maskenpflicht gilt vielerorts auch für Kinder. Doch nicht für alle Kinder gibt es sie in der passenden Größe. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die FFP2-Maskenpflicht gilt vielerorts auch für Kinder. Doch nicht für alle Kinder gibt es sie in der passenden Größe. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

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Trotz der Corona-Pandemie müssen Kinder von 6 bis 16 Jahren in Deutschland künftig in vielen Fällen keine FFP2-Masken mehr tragen. Der Bundestag strich nun eine entsprechende Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz.

Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, ist in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen für Kinder künftig eine einfache OP-Maske ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind ohnehin generell von der Maskenpflicht ausgenommen.

„Masken müssen sitzen, damit sie schützen“, begründete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zuvor diesen Schritt. „Da es für Kinder und Jugendliche kaum passende FFP2-Masken gibt, streichen wir für sie im Bundesgesetz die entsprechende Pflicht.“ Die künftig verpflichtenden OP-Masken gebe es in passender Größe, und auch sie verhinderten Infektionen.

Gleichzeitig hat der Bundestag strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen beschlossen. Wer gefälschte Impfdokumente oder Testergebnisse nutzt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Für das Eintragen falscher Angaben drohen sogar zwei Jahre Haft.

Darüber hinaus können Corona-Impfungen künftig nicht mehr nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern nachträglich in einen digitalen Impfpass eingetragen werden. Darüber hinaus sind Hochschulen - im Gegensatz zu Schulen - dank der Gesetzesnovelle von der Verpflichtung zum Wechselunterricht ausgenommen.

© dpa-infocom, dpa:210518-99-647576/4

(dpa)
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