Krankheiten NRW kehrt nach Corona-Maßnahmen zur Normalität zurück

Düsseldorf · Die Landesregierung hat weitere zentrale Corona-Schutzmaßnahmen gestrichen. Sie appelliert an die Eigenverantwortung. Die Kontrollen der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen haben Millionen gekostet.

Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg.

Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg.

Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild

Ab Mittwoch gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und keine fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte mehr. Mit Verweis auf eine weiter entspannte Infektionslage sowie einen hohen Immunisierungsgrad hatte das NRW-Gesundheitsministerium bereits vor Tagen den Wegfall dieser Schutzmaßnahmen zum 1. Februar 2023 bekanntgegeben. Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fällt laut Bundesregierung zum 2. Februar weg. So gibt es ab Donnerstag in NRW in allen Bussen und Bahnen keine Maskenpflicht mehr. Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie kehrt NRW damit weitgehend zur Normalität zurück.

Ab 1. Februar gilt nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere. „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mehrfach erklärt. Die Test- und Quarantäneverordnung des Landes läuft den Angaben des Ministeriums zufolge zum 31. Januar aus. Mit ihr ende die Pflicht, sich bei einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Der Umfang der Corona-Schutzverordnung wurde reduziert. Wer sich besonders schützen wolle, könne selbstverständlich freiwillig eine Maske in Bussen und Bahnen tragen, hatte das Ministerium betont.

Für besonders gefährdete Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen bleiben aber Schutzmaßnahmen bestehen, die zum Großteil auf dem Bundesrecht beruhen. In Krankenhäusern, Pflegeheime und Arztpraxen müssen Beschäftigte und Besucher weiterhin eine Maske tragen. Ein negativer Selbsttest für Besucher und Besucherinnen reicht zum Betreten grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort auf ihrem Gelände anbietet. Wer positiv auf Corona getestet wurde, darf diese Einrichtungen - dazu gehören auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen - für fünf volle Tage nach dem Test nicht betreten. Für dort Beschäftigte gilt weiter ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr war in NRW Ende April 2020 eingeführt worden. Viele Kommunen hatten die damalige CDU/FDP-Landesregierung unmittelbar zuvor mit eigenen Verfügungen oder Ankündigungen unter Druck gesetzt. Indem Mund und Nase bedeckt werden, sollte die Gefahr gesenkt werden, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Neben OP-Masken waren anfangs auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher als Schutz erlaubt. Ende Januar 2021 erfolgte eine Verschärfung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr: Medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken wurden vorgeschrieben.

Allein in Zügen des Regionalverkehrs und auf Bahnhöfen in NRW sind seit der Einführung der Maskenpflicht bis Ende Januar dieses Jahres 462.110 bewusste Maskenverstöße dokumentierten worden, teilte das Kompetenzcenter Sicherheit NRW beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit. NRW-weite Zahlen zu Bußgeldverfahren sowie Strafanzeigen nach gewalttätigen Auseinandersetzungen lägen genauso wenig vor wie Gesamtzahlen der Nahverkehrsunternehmen zu Verstößen in Bussen und Bahnen. Im Streit um die Maske sei es immer wieder erforderlich gewesen, hartnäckige Verweigerer sowie Wiederholungstäter von der Weiterfahrt auszuschließen und gemeinsam mit den Ordnungsbehörden und der Bundespolizei Bußgeldverfahren einzuleiten, hieß es.

Allein im Jahr 2021 seien rund 1,5 Millionen Menschen auf das korrekte Tragen der Maske und den nötigen Abstand hingewiesen worden. Für die Kontrolle zur Maskenpflicht und der 3G-Regeln wurden in den zurückliegenden Jahren laut VRR rund 100 zusätzliche Sicherheitskräfte in den Zügen und rund 120 Sicherheitskräfte in den Bahnhöfen eingesetzt, die die Ordnungsbehörden und die Bundespolizei verstärken sollten. Zur Finanzierung der Zusatzkontrollen habe das Land NRW den Verkehrsunternehmen im ersten Jahr der Corona-Pandemie - 2020 - 15 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, teilte das Kompetenzzentrum mit. 2021 hätten die Verkehrsunternehmen sogar 22,6 Millionen Euro für zusätzliches Sicherheitspersonal ausgegeben.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-418840/2

(dpa)
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