Corona-Pandemie Wer hat weiter Anspruch auf einen kostenlosen Test?

Service | Bonn · Die Corona-Pandemie scheint überwunden. Besonders in Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt es aber weiterhin, Risikogruppen zu schützen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Corona-Tests.

 Ein Bild, das immer seltener wird: Eine Mitarbeiterin in einem Testzentrum macht einen Abstrich für einen Corona-Schnelltest.

Ein Bild, das immer seltener wird: Eine Mitarbeiterin in einem Testzentrum macht einen Abstrich für einen Corona-Schnelltest.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Corona: Bis wann gilt die neue Testverordnung der Bundesregierung?

Um Risikogruppen weiterhin vor einer Ansteckung zu schützen, hat die Bundesregierung die Corona-Testverordnung verlängert. Sie gilt seit dem 23. Dezember 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023.

Corona: Wofür brauche ich noch einen Test?

Einen Nachweis über ein negatives Testergebnis braucht man zum Beispiel für den Besuch in Pflege- und Wohnheimen und Krankenhäusern. Also überall dort, wo Besucherinnen und Besucher oder Mitarbeitende mit Personen aus der Risikogruppe in Kontakt treten. Allerdings reicht dafür seit dem 23. Dezember auch ein Selbsttest, eine Bestätigung von einer offiziellen Teststelle ist nicht mehr notwendig.

Dabei darf auch der selbst durchgeführte Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Statt einer offiziellen Bestätigung reicht es aber, mündlich zu versichern, dass man gesund ist.

Corona: Wo kann ich in Bonn und der Region weiterhin einen Schnelltest machen?

Die Kliniken, Wohn- und Pflegeheime müssen die Möglichkeit anbieten, Tests durchzuführen. Ein Test ist also an diesen Stellen möglich.

Neben Arztpraxen und Apotheken bieten auch private Testzentren noch Schnelltests an. Die Stadt Bonn listet die geöffneten Testzentren in Bonn hier auf. Für den Rhein-Sieg-Kreis gibt es hier eine Übersicht.

Corona: Muss ich die Tests selbst bezahlen? Wenn ja, wie viel kosten sie?

Die sogenannten „Bürgertests mit Eigenbeteiligung“ für drei Euro gibt es seit dem 25. November 2022 nicht mehr. An einer offiziellen Teststelle kann sich nur noch kostenlos testen lassen, wer den Test als Nachweis für den Besuch in einem Pflege- oder Wohnheim benötigt oder sonstigen Bedarf nachweisen kann.

Je nach Angebot der Teststelle kann man sich dort auch weiterhin „ohne Grund“ testen lassen. Die Kosten für den Test muss man dann aber vollständig selbst übernehmen. Je nach Teststelle können diese dann variieren.

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Test?

Wer in einem Krankenhaus behandelt wird, arbeitet oder dieses besucht, hat Anspruch auf einen kostenlosen Test. Das gilt auch für Personen, die in einem Pflege- oder Wohnheim leben oder arbeiten und für diejenigen, die sie dort besuchen. Außerdem schließt die Regelung pflegende Angehörige und Personen, die für die Pflege einer Person aus der Risikogruppe angestellt sind, mit ein.

Einen Anspruch haben laut Bundesgesundheitsministerium außerdem:

  • Besucher, Bewohner und Mitarbeitende in Rehabilitationseinrichtungen
  • Besucher, Behandelte und Mitarbeitende in Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen
  • Besucher, Behandelte und Mitarbeiter bei ambulanten Diensten oder in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Besucher, Bewohner und Mitarbeitende in Obdachlosenunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete

Wer sich nach einer Corona-Erkrankung freitesten möchte, hat seit dem 16. Januar 2023 keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Bürgertest. Diese Regelung gilt nur noch für medizisches Personal in Kliniken, Wohn- oder Pflegeheimen.

Corona: Brauche ich für einen kostenlosen Test einen Nachweis?

Wer sich kostenlos testen lassen möchte, muss den Bedarf dafür bei der Teststelle nachweisen: Dafür gibt es zum Beispiel ein Musterformular auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums, auf dem die besuchte Einrichtung den geplanten Besuch bestätigen kann.

Wer dieses Formular nicht vorlegt, kann seinen Anspruch auch durch eine Selbstauskunft bei der Teststelle nachweisen. Pflegende Angehörige erhalten den kostenlosen Test durch den Beleg des Pflegestatus. Auch in diesem Fall ist eine formlose Selbstauskunft möglich.

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