Tipps für Verbraucher Gasversorgung und Krankengeld - Das ändert sich im November

Berlin/Bonn · Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich ab November an einigen Stellen auf steigende Kosten vorbereiten. Doch es gibt auch gute Nachrichten.

Der November bringt Änderungen für Verbraucher mit. (Symbolfoto)

Der November bringt Änderungen für Verbraucher mit. (Symbolfoto)

Foto: dpa-tmn/Bodo Marks

Mit der kalten Jahreszeit bereiten sich die Händler auf das Vorweihnachtsgeschäft vor. Im November sollen Aktionstage wie der Black Friday die Kauflaune der Kundinnen und Kunden steigern. Was sonst noch in diesem Monat ansteht - ein Überblick:

Tarife bei Grundversorgern

Grundversorger von Strom oder Gas dürfen ab November beim Preis keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden machen. Vor dem Hintergrund der Energiekrise mussten Neukunden teils deutlich mehr für Energie zahlen.

Höhere Gebühren beim Tierarzt

Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Goldhamster zum Tierarzt geht, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Ab dem 22. November gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Ein Beispiel: Für eine allgemeine Untersuchung von Hunden oder Katzen werden dann 23,62 Euro fällig. Bislang mussten Halter 13,47 Euro für die Untersuchung ihres Hundes zahlen und 8,98 Euro für ihre Katze.

Letzte Frist für die Steuererklärung

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, für den ist zwar am 31. Oktober die Frist abgelaufen, jedoch gibt es eine Ausnahme. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat noch bis Ende August 2023 Zeit. Mehr Infos zum Thema Steuererklärung gibt es hier.

Bei angestellten Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber zwar die Lohnsteuer automatisch jeden Monat vom Gehalt ab und leitet diese an das Finanzamt weiter. Kommen jedoch weitere Einnahmen zum Hauptverdienst hinzu, liegen bestimmte Steuerklassenkombinationen oder andere Besonderheiten vor, kann die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend sein. Betroffen sind zum Beispiel Bürger, die im vergangenen Jahr Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in Höhe von mehr als 410 Euro bekommen haben.

Krankengeld für Begleitpersonen

Angehörige, die Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten, können bei einem Verdienstausfall ab 1. November Krankengeld erhalten. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Berechtigte Begleitpersonen sind etwa Eltern, Geschwister und Lebenspartner.

Mehrere Schnäppchentage im November

In Zeiten von Inflation und steigenden Energiepreisen werden Schnäppchen und Rabatte für viele Kunden wichtiger. Im November gibt es gleich mehrere Aktionstage, zu denen der Handel mit reduzierten Preisen wirbt. Den Anfang macht der aus China importierte sogenannte „Singles Day“ am 11. November. Bekannter ist hierzulande bereits der „Black Friday“, der mit Rabatten am 25. November wirbt, gefolgt vom sogenannten „Cyber Monday“ am 28. November. Einige Händler rufen gar ab dem 21. November eine ganze Woche für Angebote aus.

Bezahltoiletten an Autobahnen

Der Toilettenbesuch wird an den meisten Autobahnraststätten teurer. Ab dem 18. November will der Toilettenbetreiber Sanifair das Nutzungsentgelt an den von ihm betriebenen rund 400 Toilettenanlagen entlang der Autobahnen von 70 Cent auf 1 Euro erhöhen.

Ende von Banknoten-Tauschprogramm

Geflüchtete aus der Ukraine können noch bis zum 18. November gebührenfrei Hrywna-Geldscheine in Euro umtauschen. Ein entsprechendes Angebot des Finanzministeriums, der Bundesbank und der Nationalbank der Ukraine endet nach dem Datum. Bis dahin können Geflüchtete in teilnehmenden Banken bis zu 10.000 Hrywna (etwa 275 Euro) umtauschen.

Fernsehprogramm in SD-Qualität wird ausgedünnt

Die Ausstrahlung von vier öffentlich-rechtlichen Sendern in SD-Qualität wird eingestellt. Ab dem 15. November können Arte, Phoenix sowie die ARD-Sender One und Tagesschau24 nur noch in HD-Qualität empfangen werden. Betroffen von der Abschaltung sind vor allem Zuschauer, die ihr Programm über Satellit empfangen.

Regierung schaut auf die Gasspeicher

Die deutschen Gasspeicher müssen nach Vorgaben der Bundesregierung zum 1. November zu 95 Prozent gefüllt sein, um besser über den Winter zu kommen. Insgesamt ist diese Schwelle zwar erreicht. Allerdings gilt die Regel für jeden einzelnen Speicher zu Monatsbeginn meldete der zuständige Minister, Robert Habeck, die Speicher seien nun voll.

(dpa/ga)
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