Noch schnell beantragen Entlastungsleistung für Pflege nutzen

Düsseldorf · Garten umgraben, zum Arzt fahren, Staubsaugen: das können Pflegebedürftige oft nicht allein bewältigen. Doch es gibt Entlastungsleistungen - wer schnell handelt, bekommt sie noch rückwirkend für 2019.

 Pflegebedürftige und Angehörige können oft Entlastungsleistungen beantragen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Pflegebedürftige und Angehörige können oft Entlastungsleistungen beantragen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Foto: Jens Kalaene

Menschen, die Zuhause ambulant gepflegt werden, können Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht ein monatlicher Betrag von 125 Euro zur Verfügung - im Jahr 1500 Euro, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit.

Das Geld können Betroffene auch rückwirkend anfordern. Wegen der Corona-Pandemie gab es einige Erleichterungen: So hat sich im Jahr 2020 die Frist dafür bis Jahresende verlängert - sonst lief diese für Gelder aus dem Vorjahr immer Ende Juni des laufenden Jahres aus.

Betroffene sollten schnell handeln und sich bei ihrer Pflegekasse erkundigen, ob und welche Beträge aus dem Jahr 2019 ihnen noch zustehen, raten die Verbraucherschützer.

Die Entlastungsleistung können Betroffene zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegekasse anfordern. Den Betrag können sie beispielsweise für Hilfe im Haushalt und im Garten, oder für Fahrdienste einsetzen. Es gibt diesen jedoch nicht pauschal. Dafür müssen sie Rechnungen sammeln und bei der Pflegekasse einreichen. Mehr dazu finden Betroffene online bei der Verbraucherzentrale NRW .

© dpa-infocom, dpa:201130-99-516385/2

(dpa)
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