Urteil Corona-Soforthilfen: Gericht hebt fehlerhafte Bescheide auf

Münster · Weil es sehr schnell gehen musste, um die Wirtschaft vor dem Kollaps zu retten, hatte das Land im Frühjahr 2020 Fehler gemacht. Ein Gericht hat jetzt über die Corona-Soforthilfen entschieden.

Wolf Sarnighausen, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, eröffnet die Verhandlung.

Wolf Sarnighausen, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, eröffnet die Verhandlung.

Foto: Guido Kirchner/dpa

Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Freitag fehlerhafte Bescheide aufgehoben. Damit schloss sich das OVG der Sicht der Verwaltungsgerichte aus der Vorinstanz an. Das Land kann aber nach Hinweisen des Gerichts die Schlussbescheide neu festsetzen und so überzahlte Beträge zurückfordern. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Die Kläger, darunter ein Steuerberater, eine Inhaberin eines Kosmetikstudios und der Betreiber eines Schnellrestaurants, hatten im Frühjahr 9000 Euro Soforthilfen als Selbständige oder Unternehmer bekommen. Mit Hilfsprogrammen von Bund und Land sollte ein Zusammenbruch der Wirtschaft im ersten Lockdown verhindert werden.

Nach drei Monaten verschickte das Land Schlussbescheide und forderte rund 7000 Euro zurück. Laut OVG waren dabei wegen des Zeitdrucks Formulierungsfehler passiert, die bei den Empfängern zu nachvollziehbaren falschen Erwartungen geführt hatten. So war unklar, ob mit den Hilfen ausgefallener Umsatz, Zahlungsprobleme oder Unterhalt ersetzt werden sollte.

Gedacht waren die Mittel aus Landes- und Bundesprogrammen auf Basis von EU-Recht ausschließlich zur Milderung pandemisch bedingter finanzieller Notlagen. Damit sollten besonders Liquiditätsengpässe überbrückt werden, teilte das Gericht in der Begründung mit. Das Land hatte aber Angaben verlangt, die am Ende ungeeignet waren, um die richtige Fördersumme bestimmen zu können. „In welchem Umfang Fördermittel während des Bewilligungszeitraums tatsächlich im Rahmen der Zweckbindung der Förderung verwendet worden sind, konnte dort nicht angegeben werden“, heißt es in der Urteilsbegründung.

„Wenn etwas missverständlich formuliert ist, geht das zu Lasten des Landes“, hatte der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen. Er hatte in der über sieben Stunden dauernden mündlichen Verhandlung sowohl Kritik am Land als auch an der Erwartungshaltung einiger Antragsteller geübt. Zwar habe das Land Formulierungsprobleme gehabt, aber jedem hätte klar sein müssen, dass zuviel gezahltes Geld zurückgezahlt werden müsse.

Dem Land billigte er zu, dass die Fehler unter hohem zeitlichen Druck entstanden seien, „im Interesse einer schnellen Hilfe“. So hatte das Land widersprüchliche Angaben gemacht. So stimmten die Angaben im Antrag zumindest kurzzeitig nicht mit Informationsseiten des Ministeriums überein.

Einer der Kläger hatte in der Verhandlung wiederholt auf seine Umsatzverluste während der Pandemie hingewiesen. Laut Gericht aber gibt es keine Hinweise in dem Verfahren, dass die Hilfen diese ausgleichen sollen. Es gehe einzig und allein um die Milderung von finanziellen Notlagen eines Unternehmens oder Selbständigen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

An den sieben Verwaltungsgerichten des Landes waren rund 2500 Klagen aufgelaufen. Der jetzt vom OVG aufgezeigte Weg sei notwendig, sagte der Vorsitzende Richter, weil das Land mit den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nicht habe arbeiten können.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Bündnis 90/Grüne) teilte am Freitagabend mit: „Die Urteile werden zur Rechtssicherheit und -klarheit für die Verfahren in der NRW-Soforthilfe 2020 beitragen.“ Es sei für alle Beteiligten von großer Bedeutung, dass erstmals grundlegende Rechtsfragen der NRW-Soforthilfe geklärt wurden. „Als nächstes werden wir die vom Senat angekündigte, ausführliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten und die Auswirkungen prüfen“, so die Ministerin.

© dpa-infocom, dpa:230316-99-982027/7

(dpa)
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