Bis Jahresende Krankschreibung per Telefon bei Erkältungen länger möglich

Berlin · Um in den Wartezimmern Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, wurde im Frühjahr 2020 bei Erkältungen die telefonische Krankschreibung erlaubt. Nun wurde diese Regelung ein weiteres Mal verlängert.

 Wer eine Erkältung hat, muss für eine Krankschreibung auch weiterhin nicht persönlich beim Arzt erscheinen. Ein Telefonat reicht. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa

Wer eine Erkältung hat, muss für eine Krankschreibung auch weiterhin nicht persönlich beim Arzt erscheinen. Ein Telefonat reicht. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa

Foto: Patrick Pleul

Angesichts der weiter angespannten Corona-Lage bleiben Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bis Jahresende auch telefonisch und ohne Besuch einer Arztpraxis möglich.

Die Sonderregelung wird nochmals um drei Monate bis 31. Dezember verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag beschloss. Dies solle wegen der leichter übertragbaren Delta-Virusvariante und langsam voranschreitender Impfungen weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und Infektionsrisiken zu minimieren.

Telefonische Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können ebenfalls telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ärztinnen und Ärzte müssen sich dafür durch „eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen.

In den Krankenhäusern soll eine Corona-Sonderregelung auslaufen. Ab 1. Oktober sollen ausgesetzte Vorgaben zu einer Mindestbesetzung mit Pflegefachkräften in bestimmten Stationen wieder greifen. Diese Mindestausstattung solle gerade in kritischen Bereichen wie der Versorgung Frühgeborener und von Kindern nach einer Herzoperation oder einer Krebsbehandlung wieder gewährleistet sein.

© dpa-infocom, dpa:210916-99-246115/2

(dpa)
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