Nicht unüberlegt kündigen

Privat Krankenversicherte sollten bei einer Beitragserhöhung ihren Vertrag nicht unüberlegt kündigen.

 Private Krankenversicherung. Symbolfoto: dpa

Private Krankenversicherung. Symbolfoto: dpa

Besonders für Kunden, die schon lange bei einer Krankenkasse versichert sind, lohne sich der Wechsel zu einer vermeintlich günstigeren Kasse nicht immer, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.

Denn in der Regel können nur Neukunden ab 2009 ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen, häufig auch nur einen Teil davon. Bei einem Wechsel wird außerdem eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.

Wird der Beitrag nach der Erhöhung zu teuer, sollten Versicherte die Möglichkeit eines Tarifwechsels innerhalb des Unternehmens prüfen. Versicherte haben das Recht, unter Beibehaltung ihrer Alterungsrückstellungen in einen gleichwertigen und günstigeren Tarif zu wechseln.

Rentnern, die bereits vor dem 1. Januar 2009 und mehr als zehn Jahre privat krankenversichert waren, steht auch der sogenannte Standardtarif offen. Die Leistungen in diesem Tarif sind vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort