Urteil: Kasse muss keine Epilation per Laser zahlen

Celle · Frauen mit übermäßigem Haarwuchs im Gesicht haben keinen Anspruch auf eine Laserbehandlung auf Kassenkosten. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

 Eine Krankenkasse muss nicht die Kosten für eine Laser-Epilation übernehmen. Foto: Matthias Hiekel

Eine Krankenkasse muss nicht die Kosten für eine Laser-Epilation übernehmen. Foto: Matthias Hiekel

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Die Krankenkasse muss keine Haarentfernung per Laser zahlen. Die Haare im Gesicht könnten auch mit einer Nadelepilation entfernt werden, begründete das Gericht. Die Klägerin hatte vorgebracht, das alle bisher angewandten Methoden den Haarwuchs nicht dauerhaft reduziert hätten und das nur mit einer Laserbehandlung möglich sei. Eine Nadelepilation sei ihr wegen der Schmerzen nicht zuzumuten. Das sahen die Celler Richter in ihrem am Donnerstag (16. Mai) veröffentlichten Urteil anders und wiesen ihre Klage gegen die Krankenkasse ab.

Die Laserbehandlung sei eine neue Methode, über deren therapeutischen Nutzen es noch kein abschließendes Urteil gebe, urteilte das Gericht. Mit der Nadelepilation stehe eine wirksame Methode zur Verfügung, die nicht grundsätzlich dadurch ausgeschlossen sei, dass sie langwierig und möglicherweise auch schmerzhaft sei. Die Berufung wurde nicht zugelassen. (Az.: L 1 KR 443/11)

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