Elterngeld, Mindestlohn und CO2-Steuer Das ändert sich im Jahr 2024 für Verbraucher

Service | Bonn · Im neuen Jahr 2024 stehen einige Änderungen an: Das Heizungsgesetz tritt in Kraft, Tanken und Heizen werden teurer und die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt. Neue Autos müssen künftig Blackboxen haben. Was Sie wissen sollten.

 In 2024 treten einige Neuerungen in Kraft, daunter auch das umstrittene Heizungsgesetz. (Symbolbild)

In 2024 treten einige Neuerungen in Kraft, daunter auch das umstrittene Heizungsgesetz. (Symbolbild)

Foto: dpa/Fabian Sommer

Neues Jahr, neue Regeln und Gesetze: Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die 2024 anstehen.

Mehr Geld für Geringverdiener, Arbeitssuchende, Pflegebedürftige und Azubis

Der Mindestlohn steigt am 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. In einem weiteren Schritt steigt er Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.

Bürgergeld-Empfänger bekommen ab dem neuen Jahr mehr Geld, und zwar mindestens 39 Euro pro Monat. Der Regelbedarf für volljährige Alleinstehende erhöht sich 2024 sogar um 61 Euro: von 502 auf 563 Euro.

Außerdem wird die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs von 520 Euro pro Monat auf 538 Euro pro Monat angehoben. Auch die Erwerbsminderungsrente steigt im neuen Jahr, abhängig vom Renteneintritt.

Das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen steigen 2024 um fünf Prozent. Das Pflegeunterstützungsgeld kann von berufstätigen pflegenden Angehörigen ab kommendem Jahr nicht mehr nur einmal pro Pflegefall, sondern einmal pro Jahr beantragt werden. Außerdem steigt der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer Heimunterbringung an: im ersten Jahr von bisher fünf auf dann 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Alle Azubis, die ab dem 1. Januar beginnen, sind davon betroffen. Ausnahmen sind per Tarifvertrag möglich.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zukünftig Beiträge bis zu einer Obergrenze von 7550 Euro pro Monat im Westen und 7450 Euro im Osten erhoben. Gleichzeitig soll die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf 5175 Euro pro Monat ansteigen.

Höhere Einkommenssteuer

Die Bundesregierung gleicht die Einkommenssteuer an. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.

Heizungsgesetz tritt in Kraft

Ab dem 1. Januar 2024 soll das umstrittene Gebäudeenergiegesetz gelten. Das heißt, ab dann müssen Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für ältere Gebäude und auch Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten andere Fristen. Für viele Eigentümer bleibt also trotzdem erst einmal alles beim Alten.

Anmeldung von Balkonkraftwerken wird einfacher

Die Bundesregierung hat mit dem „Solarpaket 1“ einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, mit dem es einfacher werden soll, Mini-Solaranlagen auf Balkonen und Fassaden, sogenannte „Balkonkraftwerke“, zu betreiben. Ab 2024 sollen bis zu 800 Watt Wirkungsleistung für eine vereinfachte Anmeldung möglich sein. So muss die Anlage künftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, und die Eintragung im Marktstammdatenregister soll sich auf wenige Daten beschränken.

Tanken und Heizen wird teurer

Der CO2-Preis für das Tanken und Heizen mit fossilen Brennstoffen steigt zum neuen Jahr von 30 Euro pro Tonne auf 40 Euro. Diese Anhebung des CO2-Preises hat auch Folgen für Autofahrer. Der Preis für Benzin und Diesel an den Tankstellen wird sich voraussichtlich um etwa drei Cent pro Liter erhöhen, schätzt der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie. Auch wer mit Heizöl und Erdgas heizt, wird mehr zahlen müssen.

Blackbox-Pflicht für neue Autos

Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 über einen „Event Data Recorder“ (EDR) verfügen. Dieses Gerät ist meist im Airbag-Steuergerät verbaut und funktioniert wie eine „Blackbox“, wie sie auch in Flugzeugen Pflicht ist. Der EDR liefert relevante Daten für die Zeit kurz vor und nach einem Unfall, wie Geschwindigkeit oder Lenkwinkel. Mit diesen Daten soll nach einem Unfall besser rekonstruiert werden können, wie es zu dem Zwischenfall kommen konnte. Der EDR zeichnet immer auf, die Daten werden aber verworfen, wenn es zu keinem Unfall kommt. Die Daten werden ausschließlich im Fahrzeug gespeichert.

E-Auto-Förderung

Die Richtlinien für die E-Auto-Förderung sollen im kommenden Jahr strenger werden: Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich. Bislang ist jedoch noch unklar, wie es mit dem Förderprogramm nach dem Haushaltsurteil in Karlsruhe weitergeht.

Preise für Bus und Bahn in Bonn und der Region steigen, neues „Deutschlandticket Sozial“ kommt

Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) hat Preiserhöhungen zum 1. Januar beschlossen. Eine Fahrt für eine erwachsene Person auf der Kurzstrecke kostet dann 2,50 Euro statt wie bisher 2,20 Euro. Die neuen Preistabellen für 2024 hat der Verkehrsverbund bereits veröffentlicht.

Ab dem neuen Jahr gibt es bei VRS und KVB außerdem ein vergünstigtes Deutschlandticket für Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Für diese Personengruppen kostet das Ticket 39 Euro statt 49 Euro im Monat.

Cannabis soll legal werden

Ab dem 1. April soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt sein. Im privaten Bereich wird der Eigenanbau von bis zu 50 Gramm gestattet und es ist erlaubt, drei Pflanzen privat anzubauen. Zum 1. Juli sollen darüber hinaus Cannabis-Clubs für den gemeinsamen Anbau ermöglicht werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

Klinik-Atlas

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.

E-Rezept

Eine weitere Änderung im Jahr 2024 ist das E-Rezept: Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Versicherte haben drei Möglichkeiten, um das E-Rezept einzulösen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Brustkrebs-Früherkennung

Die Altersgrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge hebt sich im Jahr 2024 für gesetzlich Versicherte von 69 auf 75 Jahre an. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.

Normale Steuer bei Restaurantbesuchen

Ab dem 1. Januar gilt in der Gastronomie wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anstelle des vorübergehenden Satzes von 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.

Pfand auch für Milchprodukte

Ab Januar wird das Pfandsystem weiter ausgedehnt. Für Milchprodukte, die in Einwegflaschen aus Kunststoff verkauft werden, gibt es dann ein Pfand von 25 Cent.

Einheitliche USB-C-Ladekabel

Viele in Deutschland verkaufte Elektrogeräte müssen ab Dezember 2024 einen USB-C-Ladeanschluss haben. Deutschland setzt damit eine EU-Vorgabe um. Der einheitliche Standard gilt künftig für alle kleinen und mittelgroßen Geräte, die aufladbar und tragbar sind. Dazu gehören Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecherboxen, aber auch E-Reader, Tastaturen und Computer-Mäuse, Navigationsgeräte, Smartwatches und Spielekonsolen.

Nicht ablösbare Flaschendeckel werden Pflicht

Einige Getränkeflaschen haben sie jetzt schon, ab Juli 2024 werden sie dann Pflicht: Sogenannte „tethered caps“, also Deckel, die fest mit der Flasche verbunden sind. Zwar kann man die Flasche selbstverständlich öffnen, aber der Deckel bleibt nach dem Aufdrehen durch einen Plastikring mit der Flasche verbinden. Die Pflicht gilt für Einweg-Getränkeverpackungen, die bis zu drei Liter fassen und ganz oder in Teilen aus Plastik bestehen. Der Hintergrund dieser Änderung ist eine EU-Verordnung, durch welche künftig weniger Verschlusskappen in der Natur landen sollen.

Reisepass und Ausweis per Post

Ab dem 1. November 2024 wird es den Herstellern von Reisepässen und Ausweisen erlaubt sein, diese direkt an die Meldeanschrift der antragstellenden Person zu senden. Der Abholbesuch bei einer Behörde fällt damit weg.

Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld

Im neuen Jahr soll Einkommensgrenze, die den Anspruch auf Elterngeld regelt, drastisch gesenkt werden. Bisher konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. Ab 2024 wird die Einkommensgrenze für Alleinerziehende und Paare einheitlich auf ein jährliches Einkommen von 150.000 Euro gesenkt werden.

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