Trotz Teilhabestärkungsgesetz Arbeitgeber darf Assistenzhund am Arbeitsplatz verbieten

Mainz · Beschäftigte mit Behinderung dürfen ihren Assistenzhund laut Gesetz mitbringen - selbst wenn Hunde sonst am Arbeitsplatz verboten sind. Doch gilt das immer und für jeden Assistenzhund?

Arbeitgeber dürfen entscheiden, ob Hunde mit zur Arbeit gebracht werden. Das gilt auch für Assistenzhunde, wenn andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich von diesen bedroht fühlen.

Arbeitgeber dürfen entscheiden, ob Hunde mit zur Arbeit gebracht werden. Das gilt auch für Assistenzhunde, wenn andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich von diesen bedroht fühlen.

Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Hundehalter ist für störungsfreies Arbeiten verantwortlich

(dpa)
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