Arbeitgeber kann Teilzeit-Anspruch nur selten ablehnen

Mönchengladbach · Will der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit ablehnen, braucht er dafür gute Gründe. Nicht ausreichend ist das Argument, dass es intern keine Ersatzkraft gibt, die bei Teilzeit einspringen kann. Er muss sich dann auch außerhalb der Firma nach Arbeitskräften umsehen.

 Wenn der Arbeitgeber Teilzeit-Arbeit verweigert, kann es sich lohnen dagegen zu klagen, wie ein Fall am Arbeitsgerichts Mönchengladbach zeigt. Foto: Michael Reichel

Wenn der Arbeitgeber Teilzeit-Arbeit verweigert, kann es sich lohnen dagegen zu klagen, wie ein Fall am Arbeitsgerichts Mönchengladbach zeigt. Foto: Michael Reichel

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In einem Fall des Arbeitsgerichts Mönchengladbach hatte eine Mitarbeiterin verlangt, künftig in Teilzeit zu arbeiten. Der Arbeitgeber lehnte das ab. Er begründete das damit, dass er innerhalb des Betriebs niemanden findet, der sich mit der Kollegin einen Vollzeitarbeitsplatz teilt. Die Frau klagte und bekam Recht (Az: 2 Ca 1518/14).

Das Gericht entschied, dass es keine betrieblichen Gründe gibt, die gegen einen Teilzeitarbeitsplatz sprechen. Der Einwand des Arbeitgebers, intern keine Ersatzkraft gefunden zu haben, sei nicht überzeugend. Er hätte sich auch nach einer externen Ersatzkraft umsehen müssen. Auf den Fall weist der Deutsche Anwaltverein hin.

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