Alle Geld & Karriere-Artikel vom 17. März 2023
Geschädigte können gegen unerwünschte Werbung vorgehen
Geschädigte können gegen unerwünschte Werbung vorgehen

Urteil des AG MünchenGeschädigte können gegen unerwünschte Werbung vorgehen

Wer keine Werbesendungen in seinem Briefkasten wünscht, kann das mit einem Hinweisschild signalisieren. Verteiler tun gut daran, das zu beachten. Sonst kann es für deren Auftraggeber teuer werden.