Eigene Wohnung Bei Umzug für Ausbildung Förderung prüfen

Nürnberg · Nicht immer finden Jugendliche am Wohnort ihrer Eltern einen Ausbildungsplatz. Wer für den neuen Lebensabschnitt umzieht, kann unter Umständen finanzielle Unterstützung bekommen.

 Wer als Azubi Miete für eine eigene Wohnung zahlen muss, bekommt unter Umständen die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wer als Azubi Miete für eine eigene Wohnung zahlen muss, bekommt unter Umständen die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Wer eine Ausbildung macht und dafür von zu Hause auszieht, erhält unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit auf ihrem Portal „Planet-Beruf“ hin.

Es gibt jedoch einige Voraussetzungen für die BAB. Anspruch haben nur diejenigen, die eine anerkannte duale Berufsausbildung machen. Außerdem gibt es die Beihilfe nur dann, wenn Jugendliche umziehen müssen, weil der Betrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Auch wer über 18 Jahre alt ist oder beispielsweise ein Kind hat, kann den Anspruch prüfen lassen. BAB wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren, etwa der Ausbildungsvergütung.

Einige Beispielrechnungen gibt es in dem BAB-Merkblatt der Arbeitsagentur. Ob man voraussichtlich berechtigt ist, kann man auch mit dem BAB-Rechner der Arbeitsagentur nachprüfen.

Daneben kann bei einem Umzug für die Ausbildung auch eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) oder Wohngeld finanzielle Entlastung bringen.

© dpa-infocom, dpa:201021-99-28043/2

(dpa)
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