Ein unwirksames gemeinschaftliches Testament retten

München · Das gemeinsame Testament eines Ehepaares ist eigentlich ungültig, wenn einer der beiden nicht testierfähig war. In bestimmten Fällen kann es aber trotzdem aufrechterhalten werden.

 In dem verhandelten Fall hatten die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben und den Sohn zum Schlusserben gemacht. Nach dem Tod des Vaters wollte der Sohn jedoch Miterbe werden. Foto: Frank Leonhardt

In dem verhandelten Fall hatten die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben und den Sohn zum Schlusserben gemacht. Nach dem Tod des Vaters wollte der Sohn jedoch Miterbe werden. Foto: Frank Leonhardt

Foto: DPA
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