Pauschal erstattet Finanzamt akzeptiert Fahrtkosten

Bonn · Jeden gefahrenen Kilometer absetzen? Das klingt doch gut! Eigentümer können jetzt den Weg zu Mietshäusern steuerlich geltend machen und das zahlt sich mit Sicherheit für Vermieter aus.

 Eigentümer können die Anfahrten zu Mietwohnungen steuerlich geltend machen. Ein Grund dafür wäre zum Beispiel das Ablesen des Zählerstandes.

Eigentümer können die Anfahrten zu Mietwohnungen steuerlich geltend machen. Ein Grund dafür wäre zum Beispiel das Ablesen des Zählerstandes.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Eigentümer können Fahrten zu ihrer vermieteten Wohnung steuerlich geltend machen. Und zwar pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Darauf weist der Verband Wohnen im Eigentum in Bonn hin. Um aber als Werbungskosten zu gelten, müssen die Fahrten einen Grund haben.

Ein Grund wäre zum Beispiel eine Besichtigung mit potenziellen neuen Mietern oder zum Erhalt der Immobilie, also um etwa Reparaturen zu organisieren. Auch wenn der Vermieter Zählerstände ablesen muss, kann er die Fahrtkosten absetzen.

Wer vergessen hat, diese Kosten bei der Steuererklärung, die bis zum 31. Mai abgeben wurde, zu melden, kann das noch nachholen. Gibt es bisher noch keinen Steuerbescheid, einfach die Belege dem Finanzamt zuschicken. Ist der Steuerbescheid angekommen, kann man die Einspruchsfrist nutzen und seine Angaben aktualisieren.

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