Finanzen Grundzulage sichern: Riestern in der Elternzeit

Frankfurt/Main · Die Höhe von Riesterbeiträgen ist abhängig vom Bruttoeinkommen. Das gilt auch in der Elternzeit. Wer die Freistellung in Anspruch nimmt, kann also ab dem zweiten Jahr den Betrag anpassen. Tipps dazu geben die Fondgesellschaften.

 Wer in Elternzeit ist, kann sich ab dem zweiten Jahr mit 60 Euro pro Jahr die volle Förderung sichern.

Wer in Elternzeit ist, kann sich ab dem zweiten Jahr mit 60 Euro pro Jahr die volle Förderung sichern.

Foto:  Andrea Warnecke

Wer einen Riestervertrag hat und länger in Elternzeit geht, kann ab dem zweiten Jahr weniger in den Vertrag einzahlen. Denn dann reicht der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr, um die volle Förderung zu erhalten.

Mit dem Mindestbeitrag bekommen Riester-Sparer die Grundzulage von 154 Euro sowie 300 Euro Kinderzulage für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde. Darauf macht die Aktion "Finanzwissen für Alle" der Fondsgesellschaften aufmerksam.

Wichtig zu wissen: Im ersten Jahr müssen Sparer für die volle Förderung vier Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen - maximal jedoch 2100 Euro pro Jahr. Nach der Elternzeit gilt dann: Ist der Riester-Sparer wieder berufstätig, muss im ersten Jahr in den Vertrag wiederum nur der Sockelbetrag - also 5 Euro pro Monat - fließen, damit Sparer von den staatlichen Zulagen voll profitieren.

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