Bezahlen im Stadion Guthaben auf Bezahlkarten muss drei Jahre gültig sein

Berlin · Wer ein Fußballstadion besucht, braucht in vielen Fällen eine Bezahlkarte, um dort Snacks und Getränke kaufen zu können. Wird das Guthaben nicht aufgebraucht, können Besucher eine Rückerstattung verlangen. Doch welche Fristen gelten dafür?

 Stadionbesucher müssen an den Imbissständen meist mit einer Bezahlkarte bezahlen. Um nicht verbrauchtes Guthaben zurückzufordern, haben sie in der Regel drei Jahre Zeit.

Stadionbesucher müssen an den Imbissständen meist mit einer Bezahlkarte bezahlen. Um nicht verbrauchtes Guthaben zurückzufordern, haben sie in der Regel drei Jahre Zeit.

Foto: Frank Leonhardt

Das Guthaben auf Bezahlkarten im Stadion muss nach Experteneinschätzung mindestens drei Jahre lang gültig sein. "Erst dann darf das auf die Karte geladene Guthaben verfallen", sagt Thomas Summerer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Karten gibt es in vielen Stadien, bargeldlos können Fußballfans Würstchen oder Bier dann in der Regel nicht mehr bezahlen. Laden die Fans also einen gewissen Betrag auf ihre Karte und verbrauchen ihn nicht, müssen sie drei Jahre Zeit haben, um das Geld zurückzufordern oder auszugeben. Kürzere Fristen seien nach Einschätzung von Summerer nicht rechtens. Das ergibt sich aus der regelmäßigen Verjährungsfrist, die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten ist.

Verbraucherschützer kritisieren die Bezahlkarten in Fußballstadien und werfen den Clubs vor, mit der komplizierten und teils gebührenpflichtigen Rückerstattung von Restguthaben attraktive Geschäfte zu machen.

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